Kirchenaustritt: Fragen und Antworten

Alle Informationen zu Kirchenaustritten aus der Evangelischen Kirche im Rheinland

Die Kirche ist Heimat des Glaubens und Ort der Begegnung. Die Verbundenheit im christlichen Glauben sowie das religiöse Leben der Christinnen und Christen der Evangelischen Kirche im Rheinland finden vor allem in den einzelnen Kirchengemeinden statt. Dabei leistet jedes Gemeindemitglied einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Ohne die Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, könnten die vielfältigen Tätigkeitsfelder und vor allem das soziale Engagement nicht in die Tat umgesetzt werden. Daher bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt und setzen uns intensiv mit den verschiedenen Gründen dafür auseinander.

Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kirchenaustritte aus der Evangelischen Kirche im Rheinland – zu den verschiedenen Bundesländern, wie Sie aus der Kirche austreten, Ansprechpartner, zuständige Behörden, Vor- und Nachteile sowie Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind.

Die Evangelische Kirche im Rheinland: Gemeinden und Ansprechpartner

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine von 20 Landeskirchen und in vier Bundesländern vertreten – in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Mit ihren 655 Gemeinden ist die Evangelische Kirche im Rheinland die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland und erstreckt sich von Emmerich bis nach Saarbrücken und von Aachen bis Altenkirchen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland unterstützt als Landeskirche die Arbeit der Kirchengemeinden vor Ort, trifft auf ihren Synoden wichtige Entscheidungen in den verschiedenen Belangen des kirchlichen Lebens und übernimmt soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Die Kirche – das ist die Gemeinschaft von Christinnen und Christen, die die kirchliche Arbeit in den vielfältigen Tätigkeitsbereichen erst möglich macht. Nach unserer Sozialethik ist die Kirche ein Ort der Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten der Gesellschaft – und das über die Grenzen der Konfession hinaus.

Es sind die Kirche und ihre Gemeindemitglieder, die den Glauben gemeinsam leben und durch die Zeit tragen. Daher bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt. Wenn Sie überlegen, aus der Kirche auszutreten, Ihre Fragen, Gedanken und Sorgen teilen möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung. Hierfür können Sie sich entweder an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde oder unsere verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Auch die Mitglieder der Gemeindeleitung (Presbyterium) stehen Ihnen vor Ort gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Gründe für einen Kirchenaustritt

Wir setzen uns intensiv mit den Beweggründen für den Kirchenaustritt unserer Gemeindemitglieder auseinander. Ganz gleich, ob Sie unzufrieden mit der Kirche sind, der mangelnde Glaube an Gott oder ein Konfessionswechsel Grund für Ihren Austrittswunsch ist. Wir hören Ihnen zu und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Viele Kirchenmitglieder, die überlegen auszutreten, glauben an Gott, jedoch nicht an die Kirche als Institution. Damit hängt oftmals auch der am häufigsten genannte Grund für den Kirchenaustritt zusammen: der Unwille oder das Unvermögen, die Kirchensteuer zu zahlen.

Aus Gesprächen wissen wir, dass diesen Menschen oftmals nicht bewusst ist, wohin die finanzielle Unterstützung fließt. Dass die Kirchensteuer ausschließlich der Finanzierung der Pfarrerinnen und Pfarrer dient, ist falsch. Sie unterstützt die Kirche in ihren vielfältigen Tätigkeitsbereichen von der Seelsorge über die Kinder-, Jugend- und Senioren-Arbeit bis hin zur karitativen Arbeit der Diakonie. Daneben gibt es viele weitere Argumente gegen den Kirchenaustritt, die vom Beitrag der Kirche für die Gesellschaft über das politische Engagement bis hin zur Inanspruchnahme der kirchlichen Leistungen reichen.

Aus der Kirche austreten

Die Kirchenmitglieder sind das Fundament der Kirche. Nur gemeinsam ist es möglich, den Glauben zu leben, die frohe Botschaft zu verkünden und die Zukunft zu gestalten. Deshalb freuen wir uns über jedes einzelne Mitglied, das Teil dieser Solidargemeinschaft sein möchte und dadurch einen wichtigen Beitrag leistet. Gleichzeitig bedauern wir jeden Austritt aus der Kirche.

Der Kirchenaustritt aus der Evangelischen Kirche im Rheinland erfolgt nicht bei den kirchlichen Behörden selbst, sondern durch eine Erklärung bei der zuständigen staatlichen Behörde in der Stadt, in der Sie Ihren Gemeindesitz haben. Da sich die Evangelische Kirche im Rheinland über vier Bundesländer erstreckt, erfolgt die Erklärung je nach Einzugsgebiet beim Amtsgericht oder dem Standesamt. Wenn Sie Genaueres erfahren möchten, finden Sie bei uns alle wichtigen Informationen zu Kirchenaustritten in den einzelnen Bundesländern:

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Art Mitgliedsbeitrag. Vielen Gemeindemitgliedern ist aber gar nicht bewusst, wofür die Kirche ihr Geld ausgibt. Fragen auch Sie sich, warum Sie Kirchensteuer zahlen?

Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kirchensteuer. Mit der Kirchensteuer leistet jedes Gemeindemitglied einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die finanzielle Unterstützung in Form von Spenden, Kollekten und Kirchensteuer unterstützt die Gemeinde dabei, ihren weit in die Gesellschaft hinein wirkenden sozialen Aufgaben nachzukommen. Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt über die zuständigen Finanzämter und leitet sich von der Lohn- und Einkommensteuer ab. Sie beträgt je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Nähere Informationen zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier:

Wenn Sie weitere Fragen zur Kirchensteuer haben, können Sie gerne jederzeit unsere Kirchensteuerberatung kontaktieren. Wir haben Verständnis dafür, dass der Kirchenbeitrag für unsere Mitglieder nicht gerade wenig Geld ist. Jedoch müssen Sie der Kirche nicht als Konsequenz den Rücken kehren, denn auch ohne Kirchenaustritt können Sie Kirchensteuern sparen. So lässt sich die Kirchensteuer beispielsweise als Sonderausgabe in der Steuerklärung absetzen. Dadurch verringert sich die Effektivbelastung.

Das besondere Kirchgeld: Ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit

Ohne diese Bereitschaft der finanziellen Unterstützung in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer könnte die Evangelische Kirche im Rheinland ihre vielfältigen Tätigkeitsfelder nicht wahrnehmen und soziale Projekte nicht in die Tat umsetzen. Das besondere Kirchgeld ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit, der Mitglieder der evangelischen Kirche betrifft, deren Ehegattin oder Ehegatte keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die steuererhebungspflichtig ist.

Dem besonderen Kirchgeld liegt der Grundsatz der Kirche als Solidargemeinschaft zu Grunde. Es zieht auch diejenigen Mitglieder zur finanziellen Verantwortung für die Gesellschaft heran, deren Ehegattin oder Ehegatte aus der Kirche ausgetreten ist, jedoch viel mehr verdient oder sogar Alleinverdiener ist. Das besondere Kirchgeld ist – wie auch die Kirchensteuer – in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Dadurch mindert es das zu versteuernde Einkommen sowie die zu entrichtende Einkommensteuer.

Vor- und Nachteile

Da die Kirche nicht nur Heimat des Glaubens ist, sondern auch eine wichtige soziale Funktion erfüllt, haben Kirchenaustritte sowohl für die Ausgetretenen als auch für die Kirche in ihrer sozialen Rolle viele Nachteile. Ein Kirchenaustritt sollte deshalb gründlich überlegt sein. Für diejenigen, die an Gott glauben und die die karitative und diakonische Arbeit der Kirche schätzen, sollte der Vorteil der gesparten Kirchensteuer nicht überwiegen. Es gibt viele gute Gründe, weiterhin Kirchenmitglied zu sein.

Die Kirche übernimmt soziale Verantwortung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur solidarischen, menschlichen Gestaltung des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sei es durch die karitative Arbeit der Diakonie, durch Krankenhäuser, Jugendarbeit und Kindergärten oder durch Bildungsangebote und Hilfe für Geflüchtete.

Als Ort der Solidarität mit den sozial Benachteiligten und Schwachen leistet die Kirche einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Dies wäre ohne die Unterstützung durch die Gemeindemitglieder nicht möglich. Der Kirchenaustritt hat außerdem verschiedene Nachteile für die Ausgetretenen So können diese z. B. keine Patenschaft bei der Taufe mehr übernehmen.

Folgen: Diese Konsequenzen hat ein Kirchenaustritt

Die Folgen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind, betreffen nicht nur die Kirche, die durch fehlende Unterstützung in ihrem sozialen und politischen Engagement beeinträchtigt wird, sondern auch die Ausgetretenen selbst. So ist ein wichtiger Punkt für viele die kirchliche Hochzeit und Eheschließung. Wenn Sie sich gegen die Mitgliedschaft in der Kirche entscheiden und für einen Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche, können Sie schwerlich kirchlich getraut werden. Ebenso sind Taufe und Patenschaft Kirchenmitgliedern vorbehalten. Wenn Sie aus der Kirche austreten, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine christliche Beerdigung, wodurch der Kirchenaustritt auch Konsequenzen für Ihre Angehörigen hat. Ihnen wird die Möglichkeit genommen, sich in einem gottesdienstlichen Ritual und Brauch zu verabschieden. Ein Kirchenaustritt sollte deshalb wohl überlegt sein. Er betrifft auch immer andere Menschen in unserem Leben.

Kircheneintritt – Werden Sie Teil der christlichen Gemeinschaft

Wir freuen uns über jede Christin und jeden Christen, die Teil unserer Gemeinschaft sein möchten, und begrüßen jeden Kircheneintritt. Deshalb ist auch der Wiedereintritt in die Kirche stets möglich. Wenn Sie (wieder) in eine Gemeinde eintreten möchten, die der rheinischen Landeskirche angehört, können Sie sich jederzeit an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde oder an eine der zahlreichen Eintrittsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland wenden. Wir bedanken uns bei allen Christinnen und Christen für die Unterstützung der Kirche. Sie gestalten damit die Welt, in der wir leben, sozialer, gerechter und menschlicher.

 

Haben Sie Fragen oder suchen Kontakt wegen eines möglichen Kirchenaustritts? Dann schreiben Sie uns oder rufen uns an.

Das bundesweite Service-Telefon der Evangelischen Kirche ist aus dem Fest- und Mobilnetz unter der Rufnummer 0800-50 40 60 2 erreichbar.