Qua Verfassung haben die Kirchen das Recht, Kirchensteuern zu erheben. In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) steht das Besteuerungsrecht den Kirchengemeinden zu. Mit anderen ...
Wir haben Zeit für Sie. Bestmögliche Beratung erhalten Sie am gebührenfreien Kirchensteuertelefon unter der Nummer 0800 0001034. Hier erreichen Sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für ...
Evangelische Kirchenmitglieder mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen Ein Einspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer, der sich auf Gründe stützt, die nicht mit der Berechnung der zugrunde ...
Die Begrenzung der Kirchensteuer, auch Kappung genannt, ist für manche ein Reizwort. Dabei gibt es wirklich gute Gründe für diese Begrenzung. Begrenzungssatz (Kappungssatz) Die Evangelische ...
Ein typisches Beispiel sind u.a. Abfindungen oder Veräußerungsgewinne: Solche außerordentlichen Einkünfte sind gemeint beim Thema Teilerlass der Kirchensteuer. Aufgrund des Beschlusses der Kirchenleitung vom 28. ...
Das besondere Kirchgeld ist eine Kirchensteuerart. Es ist ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Das besondere Kirchgeld wird bei Zusammenveranlagung erhoben, wenn in einer Ehe nur ein ...
Wie kommt die Kirche an ihr Geld? Und warum gibt es die so genannten Staatsleistungen? Wie funktioniert die Abführung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge? Antworten auf ...
Der Arbeitsbereich Kirchensteuer und Gemeinsame Kirchensteuerstelle gehört zum Dezernat 4.2 Kirchenkreisangelegenheiten im Landeskirchenamt. Frau Landeskirchen-Oberamtsrätin Alexandra Rieger ist die Leiterin der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle und für ...
Die Kapitalertragsteuer besteuert die Menschen, die aus Kapital Werte erzielen. So wie auf Löhne und Gehälter Steuern gezahlt werden. Dementsprechend entfallen auf Lohn- und Einkommensteuer ...
Das Kirchensteuerverrechnungsverfahren, auch Clearing-Verfahren genannt, hat das Ziel, jeder Landeskirche diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, die die Mitglieder dieser Kirche gezahlt haben. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich bekanntlich ...
Aufgrund der anstehenden Feiertage sind die Mitarbeitenden der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 23.12.2023 bis 01.01.2024 nicht erreichbar. Das gebührenfreie Servicetelefon steht Ihnen für den o.g. Zeitraum ebenfalls nicht zur Verfügung. Ab dem 02.01.2024 erreichen Sie uns wieder.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und ein gutes Jahr 2024.