Die Evangelische Kirche im Rheinland erstreckt sich über das Gebiet der ehemaligen preußischen Rheinprovinz. Sie liegt zwischen Emmerich und Saarbrücken auf dem Gebiet von vier Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Die Grenzen der rheinischen Kirche sind ein historisches Erbe. Im Jahr 1815 hat der Wiener Kongress dem preußischen Staat diese Rheinprovinz zugewiesen.
Der preußische König Friedrich Wilhelm III. gab den Impuls zu einer Kirchenunion zwischen reformierten und lutherischen Gemeinden im Rheinland. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts lebten im Rheinland katholische, reformierte und lutherische Gemeinden mehr schlecht als recht nebeneinander. Nahezu 150 verschiedene Territorialherren versuchten, sie zu schützen, wie es der Augsburger Religionsfriede und der Westfälische Friede nach dem 30-jährigen Krieg ihnen auferlegten.
„Presbyterial-synodale“ Orientierung
Die rheinischen Kirchengemeinden haben ein starkes regionales Selbstbewusstsein. Laienbeteiligung und Selbstverwaltung werden groß geschrieben. Das spiegelt sich in der Kirchenordnung, der Kirchenverfassung, die die Verantwortung der Presbyterien und Synoden besonders betont. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist „presbyterial-synodal“ geordnet. Das heißt, die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft.
Wir glauben, dass jeder Mensch, angesprochen von der Botschaft der Bibel, mit den eigenen Begabungen, Erfahrungen und Ideen dazu beitragen kann, dass Menschenhoffnungsvoll und friedlich miteinander leben können und dass die Grundlagen des Lebens erhalten bleiben. Wir glauben aber auch, dass nur in der Beratung und Zusammenarbeit vieler gangbare Wege für alle sichtbar werden.
Barmer Theologische Erklärung
Im Kirchenkampf gegen den Nationalsozialismus konnten deswegen viele evangelische Gemeinden im Rheinland ihre Eigenständigkeit als Gemeinden der Bekennenden Kirche bewahren. Nicht zufällig war die evangelische Kirche in Barmen-Gemarke 1934 der Tagungsort der ersten allgemeinen deutschen Bekenntnissynode, auf der die richtungsweisende „Theologische Erklärung von Barmen“ beschlossen wurde. Bis heute sehen wir unseren Auftrag darin, die Botschaft von Gottes Gnade „allem Volk“ weiterzusagen, wie es 1934 in der Barmer Erklärung formuliert wurde.
Das bedeutet auch, die kirchliche Position in den gesellschaftlichen und politischen Dialog einzubringen. Die Vielfalt der Traditionen ist dabei unsere Stärke. Lutherische, reformierte und unierte Gemeinden, ländliche Regionen und städtische Ballungsräume nehmen die gesellschaftliche Wirklichkeit verschieden wahr. Offene Debatten gehören deshalb zum rheinischen Stil. So war es in den achtziger Jahren beim Thema Frieden, so ist es heute zum Beispiel beim Thema Ehe und Lebensgemeinschaften.
„Einigkeit“ ist nicht immer zu erreichen – wohl aber die Bereitschaft Unterschiede zuzulassen und neue Wege modellhaft zu erproben.
Aufbau von unten nach oben
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat heute 668 Kirchengemeinden in 37 Kirchenkreisen. Die Leitung der Gemeinde liegt beim Presbyterium. Ihm gehören an: Presbyterinnen und Presbyter als gewählte Gemeindeglieder, gewählte Mitarbeitende sowie Pfarrerrinnen und Pfarrer.
Abgeordnete aus den Presbyterien bilden die Kreissynode. Von beziehungsweise aus ihr werden Superintendentin oder Superintendent und der Kreissynodalvorstand gewählt. Die Kreissynoden entsenden ihre Abgeordneten in die Landessynode. Deren Mitglieder wählen den oder die Präses und das Präsidium der Synode, die Kirchenleitung.