Kirchenaustritt Saarland: Fragen und Antworten

Alle Informationen zum Kirchenaustritt im Saarland: Vollzug, Kirchensteuer sowie Vor- und Nachteile

Als Christinnen und Christen der Evangelischen Kirche im Rheinland freuen wir uns über jedes einzelne Kirchenmitglied im Saarland, das Teil unserer Solidargemeinschaft ist. Gleichzeitig bedauern wir jeden einzelnen Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche und setzen uns intensiv mit den Gründen für Kirchenaustritte im Saarland auseinander. Jedes Kirchenmitglied trägt einen wichtigen Teil zur christlichen Solidargemeinschaft bei. Der persönliche Beitrag, den Sie als Christin und Christ leisten, hilft der Evangelischen Kirche im Rheinland dabei, die Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten – auch über die Grenzen der Konfession hinweg. Wenn Sie zweifeln, Glaubensfragen haben oder andere Gründe, die Sie zu einem Kirchenaustritt im Saarland bewegen, helfen wir Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und bieten Ihnen vielfältige Beratungsangebote.

Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kirchenaustritt im Saarland – wie Sie aus der Kirche austreten, Ansprechpersonen, Informationen über die Kirchensteuer, besonderes Kirchgeld, Vor- und Nachteile sowie Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche verbunden sind.

Die Evangelische Kirche im Rheinland für das Saarland: Gemeinden und Ansprechpersonen

Auch wenn das Saarland klein ist, gehört es zu zwei Landeskirchen. Das hat vor allem historische Gründe. Die Protestanten aus dem Gebiet der ehemals preußischen Rheinprovinz gehören heute zur Evangelischen Kirche im Rheinland, während die früheren bayerischen Landesteile der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) angehören. Dazu gehört der Großteil des heutigen Saar-Pfalz-Kreises. Mit 40 Kirchengemeinden der Kirchenkreise Saar-Ost und Saar-West sowie Teilen der Kirchenkreise Obere Nahe und Trier gehört der Großteil des Saarlands zur Evangelischen Kirche im Rheinland.

Gründe für einen Kirchenaustritt im Saarland

Sie möchten mehr über Ihren Kirchenkreis erfahren oder sind auf der Suche nach Ihrer Gemeinde? Über unsere Gemeindesuche finden Sie die nächstgelegene Gemeinde im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland. Auf unserer Kirchenkreiskarte haben wir zudem eine Übersicht über alle Kirchenkreise in den verschiedenen Bundesländern, die zur Evangelischen Kirche im Rheinland gehören, zusammengestellt.

Neben den Informationen zum Kirchenaustritt im Saarland finden Sie bei uns auch alle wichtigen Informationen zu Kirchenaustritten in den drei weiteren Bundesländern und den dazugehörenden Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland:

Wir haben stets ein offenes Ohr für die Bedürfnisse und Sorgen unserer Gemeindemitglieder. Deshalb helfen wir Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung, wenn Sie darüber nachdenken, aus der Kirche im Saarland auszutreten. Für den Austausch und die Klärung offener Fragen stehen Ihnen die Mitglieder der Gemeindeleitung (Presbyterium) zur Verfügung. Für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie sich auch an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres Vertrauens wenden. In einem gemeinsamen Austausch können Sie über alle Themen sprechen, die Sie persönlich beschäftigen.

Wenn Sie sich für einen Kirchenaustritt und damit den Bruch mit der Evangelischen Kirche im Rheinland entscheiden, bedauern wir dies sehr. Welche Gründe Sie auch haben – sei es mangelnder Glaube an Gott, die Unzufriedenheit mit der Institution Kirche oder ein Konfessionswechsel – wir treten gerne mit Ihnen in den Dialog und gehen auf Ihre Bedenken und Beweggründe ein.

Ein besonders häufig genannter Grund für den Kirchenaustritt im Saarland ist das Unvermögen oder der Unwille, Kirchensteuer zu zahlen. Auch hier eignet sich ein persönliches Beratungsgespräch, in dem Sie auch in Erfahrung bringen können, für welche Tätigkeitsfelder und Projekte die finanzielle Unterstützung eingesetzt wird.

Die Familie als Keimzelle des Glaubens verliert an Bedeutung. Christliche Werte besitzen keinen so großen Stellenwert mehr und werden folglich auch nicht unbedingt an die junge Generation weitergegeben. Dabei leistet die christliche Sozialethik nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur gerechten und solidarischen Gestaltung des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Die Gründe für einen Kirchenaustritt im Saarland zeigen uns, dass die Evangelische Kirche im Rheinland mehr denn je ein Bewusstsein für die tragende Rolle ihrer Mitglieder in der christlichen Solidargemeinschaft schaffen muss. Sowohl in der Bildung als auch in der Kultur und in den sozialen Einrichtungen ist die Kirche eine tragende Säule, die einen wichtigen Beitrag zur humanistischen Lebensgestaltung leistet.

Gleichzeitig freuen wir uns über die vielen Wiedereintritte, die meist in dem Willen begründet liegen, wieder zur christlichen Solidargemeinschaft dazuzugehören. Ohne deren Beitrag und die Unterstützung durch die Kirchensteuer könnten die vielen verschiedenen Tätigkeitsfelder der Kirche – insbesondere im Bereich der sozialen Arbeit – nicht wahrgenommen werden. Die Türen der Evangelischen Kirche im Rheinland sind für Christinnen und Christen immer geöffnet. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Aus der Kirche austreten im Saarland: Zuständige Behörde

Der Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche im Saarland erfolgt beim zuständigen Amtsgericht der Stadt, in der Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben. Alternativ können Sie Ihren Kirchenaustritt auch bei einem Notar vollziehen. In einigen Gemeinden ist der Kirchenaustritt auch beim Bürger- und Meldeamt möglich. Dafür müssen Sie in der Regel einen Termin machen, wobei das persönliche Erscheinen vor Ort obligatorisch ist. Der Kirchenaustritt ist durch das „Gesetz betreffend den Austritt aus den Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts“ (Kirchenaustrittsgesetz Saarland) geregelt.

Wie trete ich aus der Kirche aus: Formulare

Sie treten aus der Kirche aus, indem Sie Ihre Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht Ihres Gemeindewohnsitzes abgeben. Diese erfolgt entweder mündlich und wird durch eine Niederschrift der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten festgehalten oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form. Wichtig ist, dass Sie persönlich vor Ort erscheinen. Das zuständige Amtsgericht stellt Ihnen auch die Austrittsbescheinigung aus, die Sie für das zuständige Finanzamt aufbewahren sollten. Der Austritt ist mit sofortiger Wirksamkeit an dem Tag gültig, an dem Sie offiziell aus der Kirche ausgetreten sind. Die Gebühr für den Kirchenaustritt im Saarland beträgt aktuell 32 Euro.

Sie benötigen folgende Unterlagen und Informationen für Ihren Kirchenaustritt im Saarland:

  • Persönliches Erscheinen: Der Kirchenaustritt ist nur persönlich möglich und mit Termin.
  • Personalausweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente zum Ausweisen inklusive Meldebescheinigung)
  • Personenauskunft: Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand
  • Hilfreich sind Angaben zum Ort der Kirchengemeinde, zu Taufe und gegebenenfalls zur Eheschließung, damit der Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde gemeldet werden kann.

Unsere Türen stehen Ihnen immer offen. Deshalb gestalten wir den (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche im Rheinland so einfach wie möglich. Hierfür können Sie sich einfach an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Gemeinde oder eine der zahlreichen Eintrittsstellen in die evangelische Kirche im Saarland wenden.

Höhe der Kirchensteuer im Saarland

Die Höhe der Kirchensteuer im Saarland hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Die Bemessung erfolgt direkt über die staatlichen Finanzämter und leitet sich von der für die Kirchensteuer Berechnung maßgeblichen Einkommensteuer ab. Der Anteil der Kirchensteuer im Saarland liegt bei neun Prozent. Wie hoch genau der Beitrag Ihrer Kirchensteuer gerade ist, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Ihrem Einkommensteuerbescheid nachsehen. Es gibt auch Ausnahmen, in denen die Kirchensteuer auf einen Höchstbetrag begrenzt wird. Die sogenannte Kappung der Kirchensteuer für den Teilerlass ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Mit rund 70 Prozent bleibt der Großteil der Kirchensteuer in der Kirchengemeinde und wird für die Gemeindearbeit eingesetzt. Ohne die Unterstützung in Form von Spenden, Kollekten und der Kirchensteuer wäre es undenkbar, die vielfältigen Arbeitsfelder der Evangelischen Kirche im Rheinland zu stemmen. Sie reichen von der pädagogischen Arbeit, Bildungsangeboten, der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit bis hin zu Hilfsprojekten für Bedürftige und Geflüchtete. Jedes einzelne Gemeindemitglied leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass unsere Welt zu einem solidarischeren Ort wird. Wenn Sie mehr über die Kirchensteuer oder das besondere Kirchgeld erfahren möchten, können Sie jederzeit unsere Kirchensteuerberatung kontaktieren.

Vereinfachte Rechenbeispiele für die Kirchensteuer für das Steuerjahr 2021
Monatliches Brutto €

(Steuerjahr 2021)

Ledig

Steuerklasse I

Keine Kinder

Verheiratet

Steuerklasse III

Keine Kinder

Verheiratet

Steuerklasse III

1 Kind

3.000,00 € 35,90 € 13,34 € 1,31€
4.000,00 € 59,93 € 32,04 € 16,47 €

Besonderes Kirchgeld Saarland: Für mehr Solidarität

Mit dem Kirchenaustritt aus der Evangelischen Kirche im Rheinland entfällt auch die Kirchensteuer. Ist der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin jedoch Mitglied in einer Kirche, kommt im Saarland die Regelung für das besondere Kirchengeld zum Tragen.

Ein Beispiel: Eine alleinverdienende Familienmutter gehört keiner der steuererhebenden Kirchen an, ihr Mann aber schon. Er ist Mitglied der evangelischen Kirche. Die Familie zahlt somit auch keine Kirchensteuer. Durch die Erhebung des besonderen Kirchgelds wird nun sichergestellt, dass die Mitglieder die Kirche als Solidargemeinschaft dennoch unterstützen. Das besondere Kirchgeld ist keine „Kirchensteuer für Nichtkirchenmitglieder“. Vielmehr leisten Kirchenmitglieder über das besondere Kirchgeld ihren Beitrag, wenn sie selbst kein Einkommen haben und der Partner oder die Partnerin keiner steuererhebenden Kirche angehört. Oder aber, wenn ihr Einkommen bei Zusammenveranlagung geringer ist als das der (nicht kirchensteuerzahlenden) Partnerin oder des Partners.

Grundlage für die Berechnung ist das für die Kirchensteuer-Berechnung maßgebliche gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Die Berechnung richtet sich nach dem sogenannten Lebensführungsaufwand. Die Staffelung in Stufen stellt sicher, dass kein besonderes Kirchgeld anfällt, sofern das zu versteuernde Einkommen unter 30.000 Euro im Jahr (bis einschließlich Steuerjahr 2021) liegt. Ab dem Steuerjahr 2022 liegt die Grenze bei bis unter 40.000 Euro.

Das besondere Kirchgeld ist ebenso wie die Kirchensteuer bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe uneingeschränkt abzugsfähig. Dadurch wird die Effektivbelastung noch einmal deutlich verringert. Sofern die Ehegatten steuerlich getrennt veranlagt werden, wird kein Kirchgeld erhoben. In bestimmten Fällen kann auch die sogenannte Kappung der Kirchensteuer oder ein Teilerlass der evangelischen Kirchensteuer gewährt werden.

 

Kirchgeldtabelle bis Steuerjahr 2021

Stufe

Zu versteuerndes Einkommen nach
§ 16 Nr. 4 Kirchen­steuer­ordnung (KiStO)
Euro

Kirchgeld

in Euro

1

30.000 – 37.499

96

2

37.500 – 49.999

156

3

50.000 – 62.499

276

4

62.500 – 74.999

396

5

75.000 – 87.499

540

6

87.500 – 99.999

696

7

100.000 – 124.999

840

8

125.000 – 149.999

1.200

9

150.000 – 174.999

1.560

10

175.000 – 199.999

1.860

11

200.000 – 249.999

2.220

12

250.000 – 299.999

2.940

13

ab 300.000

3.600

 

Kirchgeldtabelle ab dem Steuerjahr 2022

Stufe

Zu versteuerndes Einkommen nach
§ 16 Nr. 4 Kirchensteuerordnung (KiStO)

Euro

Kirchgeld

in Euro

1

40.000 – 47.499

96

2

47.500 – 59.999

156

3

60.000 – 72.499

276

4

72.500 – 84.999

396

5

85.000 – 97.499

540

6

97.500 – 109.999

696

7

110.000 – 134.999

840

8

135.000 – 159.999

1.200

9

160.000 – 184.999

1.560

10

185.000 – 209.999

1.860

11

210.000 – 259.999

2.220

12

260.000 – 309.999

2.940

13

ab 310.000

3.600

 

Kirchenaustritt Saarland : Vor- und Nachteile

Der Kirchenaustritt bedeutet für viele Menschen vor allem finanzielle Vorteile. Doch die Einsparung der Kirchensteuer ist auch mit vielen Nachteilen verbunden. So sollten sich Kirchenmitglieder bewusst sein, dass der Austritt aus der Evangelischen Kirche im Rheinland auch ein Bruch mit der Glaubensgemeinschaft ist. In unserer Gesellschaft hat die Kirche nach wie vor einen wichtigen Stellenwert. So ist die Kirche auch heute noch der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem Staat und stützt die Gesellschaft vor allem im sozialen und kulturellen Bereich.

Die kirchliche Arbeit unterscheidet sich von anderen Institutionen und Arbeitgebern, indem sie sich dem Grundsatz der Menschlichkeit und Solidarität mit den Bedürftigen und Benachteiligten in der Gesellschaft verpflichtet sieht. Ohne die Diakonie, das soziale und politische Engagement sowie die rund 700.000 Freiwilligen, die sich in den diakonischen Einrichtungen engagieren, würde vor allem der karitative Bereich der Gesellschaft leiden. Jedes einzelne Kirchenmitglied trägt einen wichtigen Teil zu einem toleranteren, verständnisvolleren und friedlicheren Zusammenleben in der Gesellschaft bei. Es gibt viele weitere gute Gründe gegen einen Kirchenaustritt.

Die Kirche als Lebensbegleiterin: Konsequenzen

Die evangelische Kirche ist Wegbegleiterin im Leben aller Kirchenmitglieder und begleitet Sie mit der Taufe von der Geburt bis hin zur Bestattung sowie Seelsorge für die Angehörigen. Der Kirchenaustritt hat zahlreiche Folgen im Hinblick auf die Angebote der evangelischen Kirche im Saarland.

So bleibt bei einem Kirchenaustritt im Saarland beispielsweise die kirchliche Trauung verwehrt, für die mindestens eine Person Mitglied in der evangelischen Kirche sein muss. Auch für die Taufe eines Kindes ist in der Regel die Mitgliedschaft eines Elternteils erforderlich. Das christliche Begräbnis ist ebenfalls Mitgliedern der Kirchengemeinschaft vorbehalten.

Wir freuen uns über jeden Einzelnen, der Teil der christlichen Solidargemeinschaft bleiben oder werden möchte – und die Evangelische Kirche im Rheinland dabei unterstützt, weiterhin Verantwortung in Form von sozialem und politischem Engagement zu übernehmen.

 

Haben Sie Fragen oder suchen Kontakt wegen eines möglichen Kirchenaustritts? Dann schreiben Sie uns oder rufen uns an.

Das bundesweite Service-Telefon der Evangelischen Kirche ist aus dem Fest- und Mobilnetz unter der Rufnummer 0800-50 40 60 2 erreichbar.