Kirchenaustritte Rheinland-Pfalz: Fragen und Antworten

Alle Informationen zu Kirchenaustritten in Rheinland-Pfalz: Vollzug, Kirchensteuer, Vor- und Nachteile

Für die Evangelische Kirche im Rheinland ist jedes Gemeindemitglied in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Teil der Gemeinschaft. Der persönliche Beitrag jedes einzelnen Kirchenmitglieds hilft uns dabei, die Gesellschaft in ihrer Vielschichtigkeit sozialer, gerechter und menschlicher zu gestalten. Das politische und soziale Engagement könnte ohne das Vertrauen und die Unterstützung der Menschen nicht in die Tat umgesetzt werden. Als Christinnen und Christen der Evangelischen Kirche im Rheinland bedauern wir daher jeden einzelnen Kirchenaustritt in RLP und setzen uns intensiv mit den Gründen dafür auseinander. Welche Gründe Sie auch für Ihren Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz haben – sei es fehlendes Vertrauen, mangelnder Glaube an Gott oder der Unwille bzw. das Unvermögen, Kirchensteuer zu zahlen: Wir möchten für Sie da sein und bieten Ihnen vielfältige Beratungsangebote an, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Kirchenaustritt in RLP – wie Sie aus der Kirche in RLP austreten, den Beitrag der Kirchensteuer, Vor- und Nachteile sowie die Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt verbunden sind.

Bei Fragen rund um das Thema Kirchensteuer beraten wir Sie auch gerne persönlich. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen bei unserer Kirchensteuerberatung bereit.

Die Evangelische Kirche im Rheinland für RLP: Gemeinden und Ansprechpersonen

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist neben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche der Pfalz die dritte Landeskirche in Rheinland-Pfalz. Folgende Regionen auf rheinland-pfälzischem Gebiet gehören zur Evangelischen Kirche im Rheinland: die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Teile des Landkreises Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied und die Stadt Trier. Außerdem gehören die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg und Teile des Landkreises Kusel und Mainz-Bingen zur Evangelischen Kirche im Rheinland.

Wenn Sie auf der Suche nach Ihrer nächstgelegenen Kirchengemeinde sind oder generell wissen möchten, ob eine Gemeinde zur Evangelischen Kirche im Rheinland gehört, werden Sie über unsere Gemeindesuche fündig. Außerdem finden Sie auf unserer Kirchenkreiskarte eine Übersicht aller Kirchenkreise in den verschiedenen Bundesländern, die zur Evangelischen Kirche im Rheinland gehören.

Bei uns finden Sie auch alle wichtigen Informationen zu Kirchenaustritten in anderen Bundesländern, in denen die Evangelische Kirche im Rheinland Kirchenkreise und -gemeinden hat:

  • NRW
  • Hessen
  • Saarland

Ein offenes Ohr füreinander haben, hinhören und Sorgen teilen – als Kirche ist uns die unmittelbare Begegnung mit Menschen wichtig. Auch wenn Sie überlegen, aus der Kirche in RLP auszutreten, lassen wir Sie mit dieser wichtigen Entscheidung nicht allein und sind für Sie da. Für ein Gespräch können Sie sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Evangelischen Kirche im Rheinland wenden. Ein persönliches Beratungsgespräch schafft Klarheit und hilft dabei, die Gedanken, Glaubensfragen, Sorgen und Ängste zu teilen und zu reflektieren. Hierfür können Sie sich ebenfalls an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde vor Ort wenden. Auch die Mitglieder der Gemeindeleitung (Presbyterium) helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung.

Gründe für einen Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz

Gründe für einen Kirchenaustritt gibt es viele. Neben der Unzufriedenheit mit der Institution sind weitere genannte Gründe der mangelnde Glaube an Gott oder ein Konfessionswechsel. Der Hauptgrund für Kirchenaustritte in RLP ist aber die Kirchensteuer. Und in der Tat möchten wir nicht bestreiten, dass die Kirchensteuer für manche Menschen sehr viel Geld ist. Wenn kein persönlicher Bezug zur Gemeinde oder zu einer Gruppe innerhalb der Kirche besteht, stellt sich zurecht die Frage, wieso man den finanziellen Beitrag leisten soll. Andererseits ist vielen vermutlich auch nicht bewusst, wohin die finanzielle Unterstützung in Form von Kirchensteuer in RLP genau fließt.

Dass die Kirchensteuer hauptsächlich für die Organisation von Gottesdiensten und die Bezahlung der Pfarrerinnen und Pfarrer genutzt wird, ist so nicht richtig. Die Unterstützung in Form von Kollektengeldern, Spenden und der Kirchensteuer wird insbesondere für eine Vielzahl von sozialen Projekten eingesetzt. Neben der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit sowie der Bezuschussung von Schulen sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten wird das Geld auch für die Familien- und Flüchtlingshilfe eingesetzt. Die evangelische Kirche ist der Solidarität mit den Bedürftigen und Benachteiligten in der Gesellschaft verpflichtet. Die Verbundenheit im christlichen Glauben ist somit die Fördergrundlage für die vielfältigen Tätigkeitsfelder der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz.

Wie trete ich aus der Kirche aus: Zuständige Behörde

Der Kirchenaustritt aus der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz erfolgt beim zuständigen Standesamt der Stadt, in der Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben, oder bei einem Notar. Der Austritt aus der Kirche ist für das Bundesland durch das „Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften“ (RelAuG) geregelt. Sie treten aus der Kirche aus, indem Sie eine Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben.

Der Kirchenaustritt ist mit vollendetem 14. Lebensjahr möglich. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren muss die sorgeberechtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter, dem das Sorgerecht zusteht, den Kirchenaustritt erklären. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht gegen ihren Willen durch eine Austrittserklärung der Eltern zu einem Kirchenaustritt gezwungen werden.

Kirchenaustritt in RLP: Formulare

Für den Kirchenaustritt müssen Sie einen Termin beim zuständigen Amtsgericht vereinbaren und persönlich erscheinen. Ein Kirchenaustritt in RLP ist online nicht möglich. Die abzugebende Erklärung erfolgt mündlich und wird entweder durch eine Niederschrift der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten festgehalten oder sie erfolgt schriftlich in öffentlich beglaubigter Form. Dafür müssen Sie persönlich anwesend sein. Das Amtsgericht stellt Ihnen auch die Austrittsbescheinigung aus, die Sie für das zuständige Finanzamt benötigen. Mit dem Abgeben der Erklärung ist der Kirchenaustritt mit sofortiger Wirksamkeit vollzogen. Die Gebühr, die das Land RLP für den Kirchenaustritt erhebt, beträgt aktuell 30 Euro.

Sie benötigen folgende Unterlagen und Informationen für Ihren Kirchenaustritt in RLP:

  • Persönliches Erscheinen: Für die Erklärung müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Ausweispapiere in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
  • Personenauskunft: Familien- und Vorname, Tag und Ort der Geburt, die Adresse sowie der Familienstand
  • Angaben zum Ort der Kirchengemeinde, zu Taufe und gegebenenfalls zur Eheschließung sind hilfreich, damit die Mitteilung über den Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde gemeldet werden kann.

Wenn Sie wieder in die Kirche in RLP eintreten möchten, können Sie sich an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihrer Kirchengemeinde oder an eine der zahlreichen Eintrittsstellen in die evangelische Kirche in Rheinland-Pfalz wenden. Wir freuen uns, dass Sie wieder ein Teil unserer christlichen Solidargemeinschaft werden wollen! Fragen nach Gründen für Ihren Entschluss müssen Sie nicht befürchten, wenn Sie nicht selbst ausdrücklich darüber reden wollen.

Höhe der Kirchensteuer in RLP

Die Kirchensteuer ist eine Art Mitgliedsbeitrag der Kirchenmitglieder. Sie bildet das Fundament der Finanzierung der evangelischen Kirche. Ohne den finanziellen Beitrag in Form von Spenden, Kollektengeldern und der Kirchensteuer wäre die Kirche nicht in der Lage, ihren vielfältigen Tätigkeiten und weit in die Gesellschaft hinein wirkenden Aufgaben nachzugehen. Dabei bleibt der Großteil der Kirchensteuer in der Ortsgemeinde. Neben der Finanzierung der Kirchen- und Gemeindeorganisation dient sie vor allem gemeinnützigen Projekten und Bildungsangeboten. Die Kirchensteuer sichert die Pfarrerin bzw. den Pfarrer, Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogische Arbeit sowie Seelsorge und Diakonie. Die Kirche als Solidargemeinschaft ist ein Ort für Jung und Alt – und stützt die Gesellschaft durch das soziale Engagement.

Die Höhe der Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz variiert abhängig vom jeweiligen Einkommen. Die Bemessung erfolgt über das Finanzamt und leitet sich von der Lohn- und Einkommensteuer ab. Wer viel verdient, gibt demnach mehr, und wer weniger verdient, braucht nur einen geringeren Beitrag zu leisten. Dabei zahlen auch nur diejenigen Kirchenmitglieder Kirchensteuer, die auch Einkommensteuer abführen.

Der Steuersatz für die Kirchensteuer beträgt in Rheinland-Pfalz neun Prozent der für die Kirchensteuer Berechnung maßgeblichen Einkommensteuer. Damit sichert die Kirchensteuer die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche vom Staat.

 

Vereinfachte Rechenbeispiele für die Kirchensteuer für das Steuerjahr 2021
Monatliches Brutto €

(Steuerjahr 2021)

Ledig

Steuerklasse I

Keine Kinder

Verheiratet

Steuerklasse III

Keine Kinder

Verheiratet

Steuerklasse III

1 Kind

3.000,00 € 35,90 € 13,34 € 1,31€
4.000,00 € 59,93 € 32,04 € 16,47 €

Weil bei der Berechnung der Einkommensteuer die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird, ist die tatsächliche Belastung für die meisten Kirchenmitglieder noch geringer. In bestimmten Fällen kann die Kirchensteuer auf einen Höchstbetrag begrenzt werden, dabei handelt es sich um die sogenannte Kappung der Kirchensteuer. Als weitere Erstattungsmöglichkeit kann unter Umständen ein Teilerlass der evangelischen Kirchensteuer gewährt werden. Sowohl für den Teilerlass als auch die Kappungsmöglichkeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu betonen ist an dieser Stelle, dass es sich um einen Billigkeitserlass handelt. Das bedeutet, dass nicht alle Kirchengemeinden innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Kappung oder einen Teilerlass gewähren. Auskunft zu diesem Thema erteilt die Gemeinsame Kirchensteuerstelle.

Besonderes Kirchgeld in RLP: Ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit

Neben der Kirchensteuer erhebt die evangelische Kirche das besondere Kirchgeld, das Mitglieder der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz betrifft, deren Ehegatten keiner „steuererhebenden Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft“ angehören. Ist beispielsweise die Partnerin mit dem höheren Einkommen aus der Kirche ausgetreten und der im Vergleich zu ihr weniger verdienende Partner gehört weiterhin der evangelischen Kirche an, wird das besondere Kirchgeld auf Grundlage des für die Kirchensteuer-Berechnung maßgeblichen gemeinsam zu versteuernden Einkommens berechnet. Es wird – wie die Kirchensteuer – durch das Finanzamt berechnet und eingezogen. Ist die Kirchensteuer höher als das Kirchgeld, so kommt es zu keiner Kirchgeldfestsetzung.

Somit handelt es sich beim besonderen Kirchgeld um einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Der Beitrag zieht auch diejenigen Kirchenmitglieder zur finanziellen Verantwortung für die Gemeinschaft heran, deren Ehepartner aus der Kirche ausgetreten sind. Das besondere Kirchgeld ist ebenso wie die Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Dadurch mindert es das zu versteuernde Einkommen und auch die zu entrichtende Einkommensteuer.

Kirchgeldtabelle bis Steuerjahr 2021

Stufe

Zu versteuerndes Einkommen nach § 6 Abs. 2 Satz 2
Kirchensteuerordnung (KiStO)

Euro

Kirchgeld

in Euro

1

30.000 – 37.499

96

2

37.500 – 49.999

156

3

50.000 – 62.499

276

4

62.500 – 74.999

396

5

75.000 – 87.499

540

6

87.500 – 99.999

696

7

100.000 – 124.999

840

8

125.000 – 149.999

1.200

9

150.000 – 174.999

1.560

10

175.000 – 199.999

1.860

11

200.000 – 249.999

2.220

12

250.000 – 299.999

2.940

13

ab 300.000

3.600

 

Kirchgeldtabelle ab dem Steuerjahr 2022

Stufe

Zu versteuerndes Einkommen nach § 6 Abs. 2 Satz 2
Kirchensteuerordnung (KiStO)

Euro

Kirchgeld

in Euro

1

40.000 – 47.499

96

2

47.500 – 59.999

156

3

60.000 – 72.499

276

4

72.500 – 84.999

396

5

85.000 – 97.499

540

6

97.500 – 109.999

696

7

110.000 – 134.999

840

8

135.000 – 159.999

1.200

9

160.000 – 184.999

1.560

10

185.000 – 209.999

1.860

11

210.000 – 259.999

2.220

12

260.000 – 309.999

2.940

13

ab 310.000

3.600

Kirchenaustritt in RLP: Vor- und Nachteile

Christsein kann man nicht für sich allein. Erst in der Gemeinschaft von Christinnen und Christen lassen sich die vielfältigen Aufgaben und Arbeiten der Kirche bewältigen. Deshalb sollte ein Kirchenaustritt wohl überlegt sein. Sofern Sie an Gott glauben und Ihnen die Ausrichtung ihres Lebens an christlichen Einsichten und Überzeugungen am Herzen liegt, sollte der Vorteil der gesparten Kirchensteuer nicht gegenüber den vielen guten Gründen gegen einen Kirchenaustritt überwiegen.

Sie ist ein Ort der Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten der Gesellschaft und leistet mit der Diakonie und zahlreichen weiteren sozialen Projekten einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft. Sie leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Werteorientierung in unserer Gesellschaft. Neben der Übernahme von sozialer Verantwortung, zu der jedes Gemeindemitglied beiträgt, profitieren Mitglieder auch von vielen kirchlichen Diensten wie beispielsweise der Trauung, Taufe, Konfirmation und Bestattung. Der Austritt aus der Kirche in RLP hat auch diesbezüglich Konsequenzen und Nachteile zur Folge.

Diese Konsequenzen hat ein Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist mit vielen Konsequenzen verbunden. Zum einen für Sie persönlich. Zum anderen für die Kirche als Institution und ihr soziales Engagement in der Gesellschaft. Eine Konsequenz, die für viele ein wichtiger Punkt ist, betrifft die Hochzeit. Wenn Sie aus der Kirche austreten und Ihre Partnerin oder Ihr Partner auch kein Kirchenmitglied ist, können Sie in Rheinland-Pfalz schwerlich kirchlich getraut werden. Die Folgen des Austritts betreffen ebenso das Sakrament der Taufe. Wenn weder Sie noch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner Mitglied in der evangelischen Kirche in Rheinland-Pfalz sind, können Sie Ihr Kind in der Regel nicht taufen lassen.

Auch die Kirche als Solidargemeinschaft leidet unter den Kirchenaustritten. Die Folgen betreffen vor allem den Dienst an der Allgemeinheit. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Gemeindemitglieder könnten die vielfältigen sozialen Angebote und Projekte nicht realisiert werden. Das betrifft z.B. die Jugendarbeit, Krankenhäuser, Kindergärten, kirchliche Schulen sowie Leistungen in der Altenpflege und im breiten Bildungswesen –für die gesamte Gesellschaft, über die Grenzen der Konfession hinweg. Daher freuen wir uns über jedes Mitglied, das weiterhin Teil der Solidar- und Glaubensgemeinschaft sein möchte und mit uns unterwegs ist.

 

Haben Sie Fragen oder suchen Kontakt wegen eines möglichen Kirchenaustritts? Dann schreiben Sie uns oder rufen uns an.

Das bundesweite Service-Telefon der Evangelischen Kirche ist aus dem Fest- und Mobilnetz unter der Rufnummer 0800-50 40 60 2 erreichbar.