Arbeitsbereich Kirchensteuer

Der Arbeitsbereich Kirchensteuer und Gemeinsame Kirchensteuerstelle gehört zum Dezernat 4.2 Kirchenkreisangelegenheiten im Landeskirchenamt. Frau Landeskirchen-Oberamtsrätin Alexandra Rieger ist die Leiterin der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle und für den Bereich „Kirchensteuer-Generalia“ zuständig. Sie steht als Ansprechpartnerin für die anderen evangelischen Landeskirchen, die katholischen Bistümer / Diözesen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Steuerkommission sowie die Finanzministerien zur Verfügung.

Darüber hinaus werden unter anderem folgende Aufgaben wahrgenommen:

  1. Kirchensteuern (Generalia)
  2. Allgemeine Aufsichtsfunktion (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse, Betreuung der Klageverfahren, Ansprechpartner für die Finanz- und Verwaltungsgerichte, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht)
  3. Gesetzgebungsverfahren (Kirchensteuerordnung, Kirchensteuergesetze der Länder)
  4. Vorbereitende Maßnahmen bei der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen (z.B. Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren, Steuerreform)
  5. Genehmigungsverfahren (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse)
  6. Einwirken und Umsetzung auf politische Entscheidungen
  7. Widerspruchsverfahren gemäß den Vorgaben des Kirchensteuergesetzes Rheinland-Pfalz und Hessen
  8. Betreuung des Geschäftsführenden Ausschusses der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
  9. Leitung und Koordination der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
  10. Dienstaufsicht über die Gemeinsame Kirchensteuerstelle
  11. Abgleich mit dem Kirchensteuerrecht anderer Landeskirchen / Katholische Diözesen bzw. Bistümer
  12. Ansprechpartner für die Finanzministerien und andere Landeskirchen, EKD, Steuerkommission, Katholische Bistümer / Diözesen
  13. Referentin für den Verwaltungslehrgang II (gehobener kirchlicher Verwaltungsdienst) und für den Bereich der Kirchenmodule. Schulung und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitenden.

Die Gemeinsame Kirchensteuerstelle ist eine Einrichtung der Kirchensteuergläubigerinnen und -gläubiger – im Wesentlichen die evangelischen Kirchengemeinden.

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