Darüber hinaus werden unter anderem folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Kirchensteuern (Generalia)
- Allgemeine Aufsichtsfunktion (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse, Betreuung der Klageverfahren, Ansprechpartner für die Finanz- und Verwaltungsgerichte, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht)
- Gesetzgebungsverfahren (Kirchensteuerordnung, Kirchensteuergesetze der Länder)
- Vorbereitende Maßnahmen bei der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen (z.B. Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren, Steuerreform)
- Genehmigungsverfahren (z.B. Kirchensteuerbeschlüsse)
- Einwirken und Umsetzung auf politische Entscheidungen
- Widerspruchsverfahren gemäß den Vorgaben des Kirchensteuergesetzes Rheinland-Pfalz und Hessen
- Betreuung des Geschäftsführenden Ausschusses der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
- Leitung und Koordination der Gemeinsamen Kirchensteuerstelle
- Dienstaufsicht über die Gemeinsame Kirchensteuerstelle
- Abgleich mit dem Kirchensteuerrecht anderer Landeskirchen / Katholische Diözesen bzw. Bistümer
- Ansprechpartner für die Finanzministerien und andere Landeskirchen, EKD, Steuerkommission, Katholische Bistümer / Diözesen
- Referentin für den Verwaltungslehrgang II (gehobener kirchlicher Verwaltungsdienst) und für den Bereich der Kirchenmodule. Schulung und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitenden.
Die Gemeinsame Kirchensteuerstelle ist eine Einrichtung der Kirchensteuergläubigerinnen und -gläubiger – im Wesentlichen die evangelischen Kirchengemeinden.