Datenschutz
Zweck des kirchlichen Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sie oder er durch den Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrem bzw. seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Disziplinarkammer
Die Disziplinarkammer ist das kirchliche Disziplinargericht im ersten Rechtszug. Sie überprüft auf Antrag der Kirchenleitung Amtspflichtverletzungen von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten.
Kirchenmitgliedschaftsrecht
In aller Regel wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe in einer evangelischen Kirchengemeinde begründet. Die Kirchenmitglieder haben ein Anrecht auf den Dienst der Kirche. Mehr Informationen zum Kirchenmitgliedschaftsrecht finden Sie hier.
Kirchenordnung
Grundlegend für das Leben in der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Kirchenordnung.
Kirchliches Amtsblatt
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint ein Mal im Monat, jeweils zur Monatsmitte. In ihm werden die von der Landessynode erlassenen Kirchengesetze verkündet. Die Amtsblätter stehen hier zum Download bereit.
Kirchliche Rechtssammlung
Die Kirchliche Rechtssammlung ist ein dreibändiges Lose-Blatt-Werk. Es enthält auf rund 4.500 Seiten kirchliches und staatliches Recht zur Erfüllung der Aufgaben kirchlicher Körperschaften und ihrer Amtsträger. Die Kirchliche Rechtssammlung der Evangelischen Kirche im Rheinland steht als Online-Version zur Verfügung.
Kirchliches Verfassungsrecht
Gemäß Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ist den Religionsgemeinschaften das Recht gegeben, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dafür steht das Kirchliche Verfassungsrecht.
Mitarbeitervertretungsrecht
Das Mitarbeitervertretungsrecht in der Evangelischen Kirche im Rheinland steht hier zum Download bereit. (Stand: Januar 2019)
Rechtsgrundlagen Kirchlicher Rechtsschutz
Auf dem Gebiet des kirchlichen Rechtsschutzes gelten verschiedene Rechtsgrundlagen. Die maßgeblichen Gesetzestexte für die Evangelische Kirche im Rheinland stehen hier zum Download bzw. zur Ansicht bereit:
- Kirchenrecht
- Disziplinargesetz
- Ausführungsgesetz zum Disziplinargesetz
- Verwaltungsgerichtsgesetz
- Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz
- Mitarbeitervertretungsgesetz
- Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz
- Schlichtungsordnung
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung, die sich aus der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes ergeben.
Siegelwesen
Staatskirchenrecht bzw. Religionsverfassungsrecht
Staatskirchenrecht bzw. Religionsverfassungsrecht bezeichnet das Recht, das das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt. Dieses sind die Staatskirchenverträge, die die Zusammenarbeit von Staat und Kirche regeln.
Stiftungsrecht
Maßgeblich für die kirchlichen Stiftungen ist das Kirchengesetz über die kirchliche Aufsicht für rechtsfähige kirchliche Stiftungen sowie entsprechende Ausführungsbestimmungen.
Verfahrensgesetz
Wie sieht eine korrekte Einladung zur Sitzung aus? Was bedeutet Beschlussfähigkeit? Wann muss geheim abgestimmt werden? Das regelt das Verfahrensgesetz.
Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist gemäß der Kirchenordnung das Kirchengericht im ersten Rechtszug.
Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung
Die Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung regelt die ordnungsgemäße Leitung und Verwaltung aller kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Dazu gehören die Grundlagen wirtschaftlichen Handelns, der Umgang mit Geld und Gebäuden sowie die Vorschriften zu Haushalt und Rechnungswesen.