Stiftungsrecht

Die älteste selbstständige Stiftung im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Stiftung St. Goar, sie stammt aus dem Jahr 765 und dient der Bereitstellung von Pfarrwohnungen, der Gemeindearbeit und der Diakonie. Heute gibt es 90 selbstständige kirchliche Stiftungen in der rheinischen Kirche. Die Hälfte dieser Stiftungen sind Förderstiftungen, dienen der Unterstützung kirchlicher Arbeitsfelder, zumeist diakonischen Zwecken. Maßgeblich für die kirchlichen Stiftungen ist das Kirchengesetz über die kirchliche Aufsicht für rechtsfähige kirchliche Stiftungen sowie entsprechende Ausführungsbestimmungen. Die Aufsicht über die selbstständigen Stiftungen führt die Kirchenleitung. Außerdem gibt es rund 150 unselbstständige Stiftungen. Auch sie dienen zumeist der Unterstützung kirchlicher Arbeit. Die Aufsicht wird hier örtlich geführt.

Weitere Informationen in Bezug auf selbstständige Stiftungen erhalten Sie bei Katja Külper-Sörries, E-Mail: katja.kuelper-soerries@ekir.de, Telefon: 0211 / 4562-650.

Fragen zu unselbstständigen Stiftungen beantwortet das Kirchenkreisdezernat der rheinischen Kirche, E-Mail: kirchenkreisdezernat.lka@ekir.de. Sachbearbeiterin im Kirchenkreisdezernat ist Angelika Schneider, E-Mail: Angelika.Schneider@ekir.de.

  • Red.
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