Datenschutz

Arbeitsfelder

Das Kirchliche Datenschutzrecht gilt für alle kirchlichen Dienststellen unabhängig von ihrer Rechtsform. Maßgeblich sind das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Datenschutzdurchführungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).

Für die Evangelische Kirche im Rheinland nimmt die Datenschutzaufsicht der Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wahr.

datenschutz.ekd.de