Verfahrensgesetz

Wie sieht eine korrekte Einladung zur Sitzung aus? Was bedeutet Beschlussfähigkeit? Wann muss geheim abgestimmt werden? Rechtliche Vorgaben für diese und ähnliche Fragen rund um die Sitzung kirchenleitender Gremien gibt das Verfahrensgesetz. Der korrekte Name: „Kirchengesetz über Verfahrensvorschriften für die Sitzungen und Tagungen des Presbyteriums, der Kreissynode und ihrer Fachausschüsse, des Kreissynodalvorstandes, der Landessynode sowie der Kirchenleitung“.
  • Red.
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