Foto: Hans A. Genthe / fundus-medien.de
Wer in den christlichen Glauben hineinfinden will, braucht Begleiter:innen und Vorbilder. Darum stellt die Kirche seit alters her zunächst den Taufkandidat:innen, später dann den Neugetauften Patinnen und Paten an die Seite. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen diese im Rheinland Mitglied einer christlichen Kirche sein und religionsmündig sein (§ 13 I LO). Sofern die Eltern selbst nicht der evangelischen Kirche angehören, muss die christliche Erziehung des Kindes auf anderem Wege gewährleistet sein, etwaüber das Engage-ment von Patinnen und Paten oder der ganzen Kirchengemeinde (§ 13 III LO).
Eltern benennen als Patin oder als Pate ihres Kindes häufig ihnen besonders nahestehende Verwandte oder Freund:innen, die ihr Kind gerade in den ersten Lebensjahren begleiten sollen. Manchmal verbinden sie damit sogar die Erwartung, dass die Patin oder der Pate im Falle ihres Todes stellvertretend für das Kind sorgt. Einige dieser Vertrauten sind nicht (mehr) Kirchenmitglied, manche gehören einer anderen oder gar keiner Religion an.
Wie können wir als Kirche diesen unterschiedlichen Verständnissen des Patenamtes angemessen gerecht werden, ohne die religiöse Dimension der christlichen Taufpatenschaft zu nivellieren? Die katholische Praxis, Christ:innen einer anderen Konfession (und nur diese!) als „Taufzeugen“ anzuerkennen (CIC 874,2), ist unbefriedigend, denn „Zeugenschaft“ ist keine „Patenschaft“. Wie sollen diese weiteren Personen, die einen Täufling auf Wunsch der Eltern begleiten und für ihn Verantwortung übernehmen sollen, dann genannt werden? Auf jeden Fall sollten sie analog zu den Taufpatinnen und -paten bei der Feier ausdrücklich (wenn auch nicht als „Taufpatin“ oder „Taufpate“) angesprochen, ihre je individuelle Motivation gewürdigt und ihnen auf Wunsch die Gelegenheit gegeben werden, öffentlich ihre Fürsorgebereitschaft zu erklären.
[Inhalt] | |
< 3.1.3 Akteur:innen | 3.1.5 Tauf-Wege > |
Patinnen und Paten sind neben den Eltern wichtige Vertrauenspersonen und Wegbegleiter im Glauben. Dass wir da zusätzliche Leute zu den Eltern haben, ist der Erkenntnis geschuldet, dass der Glaube sich umso besser entfaltet, je mehr Kontakt man mit authentischen gläubigen Menschen hat, die einem helfen und einen begleiten. Ab einem bestimmten Alter ist es für Kinder gut, neben den Eltern solche Vertraute zu haben, mit denen man über gewisse Dinge besser reden kann als mit den Eltern, zu denen das Verhältnis ja nie komplett stressfrei ist, völlig normal und natürlich mit Blick auf die frühe Pubertät. Zusätzliche Wegbegleiter im Glauben, das ist die Funktion von Paten. Nicht mehr und nicht weniger. Das Taufgespräch kann da wunderbare Aufklärungsarbeit leisten! Das Sorgerecht im Falle des Todes von Eltern wird an ganz anderer Stelle geregelt und hat nichts mit dem Patenamt zu tun. Das muss man dann auch einfach mal sagen und damit aufklären!
Eine Kirchenmitgliedschaft oder Nicht-Mitgliedschaft sagt übrigens nicht zwangsläufig etwas über den persönlichen Glauben aus! Es gibt nicht wenige Menschen, die tief im christlichen Glauben verwurzelt sind, aber mit der Institution Kirche nichts mehr anfangen können und daher aus gutem Grund nicht mehr Mitglied sind. Solche können sehr wohl gute Patinnen und Paten sein! Ich bin sehr dafür, diese Zugangsbeschränkung zum Patenamt endlich aufzuheben! Sie ist längst überfällig. Die Konfirmiertengleichstellung war schon ein Schritt in die falsche Richtung. Ich meine, das Versprechen, das wir den Paten bei der Taufe abnehmen, dass sie zusammen mit den Eltern mit für die christliche Erziehung des Kindes sorgen, reicht völlig aus.
Kirchenmitgliedschaft sollte auf jeden Fall Voraussetzung für das Patenamt bleiben,
denn Gemeinschaft in Form einer konkreten Gemeinde ist essentieller Bestandteil des Christseins.
Allerdings sollte die Notwendigkeit der Konfirmation für evangelische Paten bedacht werden,
da andere Formen (z. B. Wiedereintritt), nach denen man Konfirmierten gleichgestellt ist, gerade keine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben erfordern –
und Paten aus anderen christlichen Kirchen ja auch nur ihre Mitgliedschaft nachweisen müssen.
Man könnte aber über anders definierte Formen des Patenamtes, das neben das klassische Patenamt tritt, nachdenken – das wäre oft sicher passender. Und für dieses wäre dann je nach Definition sicher oft auch keine Kirchenmitgliedschaft erforderlich – könnte aber trotzdem im Rahmen der Taufe miteingesetzt werden.
Hallo lieber Kollege!
Was verstehst Du denn unter „anders definierten Formen des Patenamtes“?