Schwangerenberatung

Die Mitarbeitenden der Beratungsstellen beraten Frauen und Paare unabhängig von der Frage, ob ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird. Sie beraten bei Fragen zur Schwangerschaft und zur Lebenssituation vor und nach einer Geburt, sie
  • informieren Schwangere über rechtliche Ansprüche und soziale Hilfen während der Schwangerschaft;
  • beraten über soziale und wirtschaftliche Hilfen und weitere Hilfseinrichtungen für die Zeit nach der Geburt des Kindes;
  • unterstützen Schwangere dabei, finanzielle Hilfen zu beantragen
  • helfen im Umgang mit Behörden;
  • beraten über vorgeburtliche Diagnostik, z.B. bei Risikoschwangerschaften;
  • begleiten und unterstützen Frauen, wenn sie eine Fehl- oder Totgeburt haben;
  • beraten oder vermitteln Beratung bei Partnerschaftsproblemen in dieser Zeit;
  • unterstützen Schwangere, die ihr Kind allein erziehen werden;
  • informieren über Möglichkeiten der Familienplanung und Verhütung.

Schwangerenberatungsstellen beraten auch bei Fragen rund um Sexualität, Familienplanung und Verhütung. Die Beratungsstellen sind für alle Menschen offen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, unterliegen die Mitarbeitenden der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenfrei.

  • Red.
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