Beratung im Schwangerschaftskonflikt

Eine unerwartete Schwangerschaft kann widersprüchliche Gefühle und Einstellungen wecken, die von der Bejahung bis zur Ablehnung der Schwangerschaft reichen können. Die Mitarbeitenden der evangelischen Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen bieten ergebnisoffene Gespräche an, wenn ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird. Sie unterstützen Ratsuchende bei einer verantwortlichen Entscheidungsfindung und beraten in rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Die Beraterinnen und Berater bieten die Möglichkeit zu einem offenen, von Vertrauen getragenen Prozess des Verstehens und Klärens, ohne jede Form von Überredung, moralischer Belehrung oder gar Schuldzuweisung. Die Mitarbeitenden beantworten medizinische Fragen und geben auf Wunsch Adressen von Ärztinnen oder Ärzten und Kliniken weiter. Die Beratungsstellen sind gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und §§ 5 und 6 Schwangeren- und Familienhilfegesetz als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gesetzlich anerkannt.
Ratsuchende erhalten eine Bescheinigung über die Beratung. Die Mitarbeitenden beraten Frauen und Paare auch bei Fragen, Diagnosen und Konflikten im Zusammenhang mit vorgeburtlicher Diagnostik. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten auch bei Fragen rund um Sexualität, Familienplanung und Verhütung. Die Beratungsstellen sind für alle Menschen offen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität. Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, unterliegen die Mitarbeitenden der Schweigepflicht. Die Beratungen sind kostenfrei.
  • Red.
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