3.3 Trauung

Pfarrer segnet Brautpaar

Foto: Peter Bongard / fundus-medien.de

 

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung oder der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, in dem die eheliche Gemeinschaft oder die Gemeinschaft der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, die Lebenspartnerinnen oder die Lebenspartner, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben.

Art. 37 Kirchenordnung (Neufassung)

 

Mit seiner Hochzeit macht ein Paar die eigene Beziehung öffentlich und feiert sie mit Familie und Freund:innen. Längst geschieht dies nicht mehr notwendig zu Beginn des gemeinsamen Lebens. Das Heiratsalter steigt kontinuierlich an und lag 2019 bei 32,2 (Frauen) bzw. 34,7 Jahren (Männer). Während die Zahl der Eheschließungen gegenüber 2000 fast gleichgeblieben ist und in den letzten Jahren sogar wieder zugenommen hat, sank die Zahl der evangelischen Trauungen markant um fast die Hälfte (2000: 7.353 ↘ 2019: 3.769); im Verhältnis zur Gesamtzahl der Gemeindeglieder beträgt der Rückgang immer noch 37,2 %. Diese Entwicklung ist aus kirchlicher Sicht umso schmerzlicher, als damit auch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Eheleute eigene Kinder zu gegebener Zeit taufen lassen.

 

[Inhalt]
< 3.2.5 Taufe und Gleichstellung 3.3.1 Feierformen >

 

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