Versicherungen

Versicherungsfragen im Blick auf Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche sind Thema und Zuständigkeit des Kirchenkreisdezernats im Landeskirchenamt. Die Landeskirche hat zu folgenden Versicherungssparten Sammelversicherungsverträge abgeschlossen:

  • Gebäude/Inventar/Feuer
  • Gebäude/Inventar/Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Glas
  • Haftpflicht/Umwelt-Haftpflicht/Umweltschaden
  • Unfall
  • Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Vertrauensschaden
  • Dienstreise-Fahrzeug

Versicherungsnehmerin der Sammelversicherungsverträge ist die Evangelische Kirche im Rheinland mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Einrichtungen, Ämtern und Werken, Schulen, Hochschulen usw. einschließlich der wirtschaftlich unselbstständigen Betriebe und Stiftungen, die der kirchlichen Aufsicht unterliegen. Zu den Gliederungen zählen insbesondere die Kirchenkreise , kirchliche Zweckverbände und Kirchengemeinden. Im Rahmen des Gebäude-, Inventar- und Glas-Sammelversicherungsvertrages besteht jedoch nur Versicherungsschutz für die angemeldeten Gliederungen. Als Ansprechpartner steht in allen Versicherungsfragen der Ecclesia Versicherungsdienst zur Verfügung. Die Abwicklung von Schadenfällen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie der landeskirchlichen Ämter, Werke und Einrichtungen werden direkt mit dem Ecclesia Versicherungsdienst durchgeführt.

  • Red.
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