Abteilung 4: Recht und Kirchenkreise

Die Abteilung 4 des Landeskirchenamts ist zuständig für „Recht und Kirchenkreise“. Abteilungsleiter ist Vizepräsident Dr. Johann Weusmann.

Die Abteilung 4 ist in zwei Dezernate gegliedert:

Dezernat 4.1: Recht

Das Dezernat 4.1: Recht wird geleitet von Kristin Steppan. Zu den Aufgabenbereichen des Dezernats zählen unter anderem die Kirchenordnung und sonstiges kirchliches Verfassungsrecht, das Recht der Kirchlichen Körperschafte, Öffentliches Recht, Stiftungsangelegenheiten, die Kirchliche Gerichtsbarkeit, Mitarbeitervertretungen und Arbeitssicherheit.

Dezernat 4.2: Kirchenkreise

Das Dezernat 4.2: Kirchenkreisangelegenheiten wird geleitet von Antje Hieronimus. Es ist zuständig für alle Angelegenheiten von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen und ihren Einrichtungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Regelungen eine Beteiligung (Beratung oder Entscheidung) der landeskirchlichen Ebene vorgesehen ist; für die Abwicklung der aufsichtlichen Genehmigungsverfahren nach der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WiVO) und weiteren Bestimmungen für die Kirchenkreise inklusive der Beratung von Leitungsgremien in kritischen Fragen sowie für die Entwicklung der Verwaltungsstrukturreform in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Alle Kirchenkreisangelegenheiten werden zunächst dem Dezernat zugeleitet, das den Eingang bestätigt, den Lauf der Bearbeitung und die Erledigung der Angelegenheiten nachhält.

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