Konziliarer Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung

Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) hat bei seiner Vollversammlung 1983 in Vancouver zu einem konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung aufgerufen. Damit begann eine globale Reformbewegung zur „Umkehr in die Zukunft“ mit dem Ziel, Umweltzerstörung, Ungerechtigkeit und Unfrieden zu analysieren und zu überwinden. Die Agenda 21, ein von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 beschlossener Aufgabenkatalog für das 21. Jahrhundert, wird wesentlich vom konziliaren Prozess getragen. Die rheinische Kirche hat sich 1996 in ihrer Kirchenordnung auf den Konziliaren Prozess verpflichtet. Sein drei großen Themen Gerechtigkeit – Frieden – Bewahrung der Schöpfung bilden eigene Arbeitsfelder. In der Evangelischen Kirche im Rheinland befinden sich Gruppen des konziliaren Prozesses (unter anderem das Ökumenische Netz Rhein-Mosel-Saar) seit 1991 in einem geregelten Dialog mit der Landeskirche. 1994, 1998 und 2002 fanden Konsultationen zwischen Kirchenleitung und konziliaren Gruppen statt, in denen unter anderem die Bearbeitung zentraler Aufgaben festgelegt wurden: zum Beispiel „Kirchen in Solidarität mit den Frauen“, Erlassjahr-Kampagne, Bioethik-Debatte, gewaltfreie Konfliktbearbeitung, Dekade zur Überwindung von Gewalt, lokale Agenda 21, Dialog mit anderen Religionen und Kulturen. Die Landeskirche unterstützt Gruppen des konziliaren Prozesses auch bei konkreten Arbeitsvorhaben. Sie fördert den konstruktiven Dialog zwischen verfasster Kirche und Gruppen. Sie geht davon aus, dass arbeitsteilige Kooperationen ganzheitliche Zukunftsdebatten ermöglichen.
  • Red.
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