Kollektenplan und -empfehlungen für die Ausgangskollekten

Die Evangelische Kirche im Rheinland stellt jedes Jahr einen verbindlichen Kollektenplan auf, der festlegt, welchem Zweck die Ausgangskollekte zu Gute kommt. Für einige Sonn- und Feiertage legt die Kirchenleitung auf Vorschlag ihrer Fachgruppe für Kollekten, Spenden und Fundraising konkret fest, für welche Einrichtung und für welches Projekt am Ausgang gesammelt werden soll.

Aber auch bei den Kollekten hat die presbyterial-synodale Grundordnung der rheinischen Kirche eine große Bedeutung. An zehn Terminen legen die Presbyterien den Kollektenzweck fest; an drei Terminen entscheidet die Kreissynode darüber. Für weitere zwölf Termine sieht der landeskirchliche Kollektenplan Wahlkollekten vor. Diese Wahlkollekten decken vier Themenfelder ab:

  • Die ökumenische Diakonie
  • Die Hilfe für entwicklungsfördernde Selbsthilfe
  • Für die Weltmission
  • Für die Bibelverbreitung in der Welt

Auch hier sind die Presbyterien aufgefordert, aus einer Auswahlliste ihre Projekte auszusuchen.

  • Red.
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