Adolf Clarenbach

Adolf Clarenbach (ca. 1495-1529) kostete sein Eintreten für die Reformation das Leben – mit nur 34 Jahren. Der auf dem Buscherhof im Kirchspiel Lüttringhausen  (heute ein Stadtbezirk von Remscheid) geborene Lateinlehrer lernte als junger Mann 1523 Luthers Schriften kennen und schätzen.

Sein 1514 begonnenes Studium an der Fakultät der Künste der Universität zu Köln schloss er 1517 mit dem Magisterexamen ab und wirkte zunächst als Privatlehrer. 1523 war er gerade Konrektor der Schule zu St. Martin in Münster geworden. Bald verbreitete Clarenbach öffentlich reformatorische Gedanken – sehr zum Missfallen der Obrigkeit. Wiederholt verlor Clarenbach in den folgenden Jahren seine Arbeit, weil er sich offen zu Luthers Lehre bekannte, und wurde nacheinander aus seinen Wirkungsstätten Münster, Wesel, Osnabrück, Lüttringhausen und Elberfeld ausgewiesen. Er suchte Schutz bei seinem Freund Johann Klopreiß, einem ebenfalls reformatorisch predigenden Theologen in Büderich.

Geistlicher Gerichtshof macht ihm den Prozess

Im April 1528 wurde Klopreiß vor das Geistliche Gericht des Erzbistums Köln geladen. Clarenbach begleitete ihn, um ihn zu unterstützen. Doch das wurde ihm zum Verhängnis. Sofort nach ihrer Ankunft in Köln wurden beide verhaftet. Während Klopreiß die Flucht gelang, wurde Clarenbach der Prozess gemacht. Am 4. März 1529 fiel das Urteil: Der Geistliche Gerichtshof verkündete die kirchliche Exkommunizierung und seine Verurteilung zum Tod.

In Köln auf dem Scheiterhaufen verbrannt

Clarenbach sei „ein reüdig schaff und faul stinckend glid“, das von der Kirche abgeschnitten werden müsse. Ein halbes Jahr später, nachdem man vergeblich versucht hatte, ihn zum Widerruf zu bewegen, wurde das Urteil vollstreckt. Gemeinsam mit dem ebenfalls wegen Ketzerei verurteilten Peter Fliesteden führte man Clarenbach am 28. September 1529 zur Hinrichtungsstätte Melaten und verbrannte beide auf dem Scheiterhaufen.

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