Verpflichtung von Mitarbeitenden auf das Datengeheimnis für Mitarbeitende mit dem Software CiviCRM

Frau/Herr

wird mit Aushändigung und unter Hinweis auf das anliegende Merkblatt (Stand 24.11.2021) wie folgt auf das Datengeheimnis gemäß § 26 DSG-EKD verpflichtet:

Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

Verstöße gegen das Datengeheimnis sind Pflichtverletzungen und können dienstrechtlich, arbeitsrechtlich, urheberrechtlich, strafrechtlich, disziplinarrechtlich geahndet warden und Haftungstatbestände auslösen.

Ich versichere, Datensätze, die nicht zu meinem Arbeitsbereich gehören, nur nach vorheriger Genehmigung durch den für den Datensatz zuständigen Fachbereich zu nutzen. Die Anfrage zur Nutzung fachfremder Datensätze und deren Genehmigung erfolgt zur Dokumentation über die Adresse crm.ekir.de.

Ort, Datum
Unterschrift der/des Mitarbeitenden
Unterschrift der Vertreterin/des Vertretersder kirchlichen Stelle

Diese Verpflichtungserklärung ist auch ohne Unterschrift gültig, da die Unterschrift elektronisch erfolgt. Die im Rahmen des Portals der EKiR für Sie zuständige Vertrauensinstanz erhält hierüber eine Mitteilung für ihre Unterlagen.