Sonderdienst

Der Sonderdienst ist 1985 als Personalplanungsmaßnahme eingerichtet worden, derzeit läuft er aus. Er dauert bis zu fünf Jahre und wird auf gemeindlicher oder kirchenkreislicher Ebene geleistet. Den Pastorinnen und Pastoren werden pastorale Dienste übertragen, vornehmlich Einzelaufgaben. Seit April 2006 werden keine Pastorinnen und Pastoren mehr in den Sonderdienst aufgenommen. Nähere Informationen im Kirchengesetz über Pastorinnen/Pastoren im Sonderdienst in der rheinischen Kirche vom 11.01.1985 und Ausführungen zum Sonderdienstgesetz vom 11.11.1985. Sachbearbeiter: Herbert Plischke (herbert.plischke@ekir-lka.de)

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