Ordination

Die Ordination ist die kirchliche Beauftragung zum öffentlichen Dienst an Wort und Sakrament sowie zur Seelsorge. In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es drei Wege zur Ordination: Theologinnen und Theologen werden in der Regel nach dem zweiten Theologischen Examen ordiniert, ehrenamtlich tätige Prädikantinnen und Prädikanten nach einer entsprechenden Zurüstung sowie beruflich Mitarbeitende nach einer entsprechenden theologischen Ausbildung. Als einzige Kirche in der EKD hat die rheinische Kirche damit eine einheitliche Ordinationspraxis für Theologinnen und Theologen sowie Nicht-Theologinnen und Nicht-Theologen. Die Ordination wird von dem Presbyterium der Gemeinde, in der der ordinierte Dienst wahrgenommen werden soll, beim Landeskirchenamt beantragt. Sie wird in einem öffentlichen Gottesdienst durch die Superintendentin oder den Superintendenten in Anwesenheit von mindestens zwei Assistierenden nach der Ordnung der Agende vollzogen.

  • Red.
  • Red.