Freie Gemeindewahl unter Mitnahme der Kirchensteuer bei Umgemeindung

Hat ein Mitglied eine enge Bindung zu einer anderen Kirchengemeinde als der, in der es wohnt, kann es sich umgemeinden lassen. Zum Beispiel, weil es sich trotz eines Umzugs mit seiner vorhergehenden Kirchengemeinde verbunden fühlt und vielleicht dort im Presbyterium (weiter) mitarbeiten möchte. Dazu sind nur wenige Schritte nötig (mehr dazu im Gemeindezugehörigkeitsgesetz):

  • eine Erklärung gegenüber dem Presbyterium, in dem es seine Mitgliedschaft behalten möchte oder neu erwerben möchte
  • die Erklärung wird wirksam, sobald das Presbyterium von ihr Kenntnis erhält
  • das Gemeindemitglied informiert die Kirchengemeinde, in der es wohnt darüber, dass es in der anderen Kirchengemeinde Mitglied bleibt oder wird
  • nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kommt es vor, dass das Presbyterium einen solchen Antrag ablehnt. In diesem Fall steht dem Mitglied ein Einspruchsrecht zu.

Derzeit ist noch nicht automatisch sichergestellt, dass der sogenannte „Pro-Kopf-Anteil“ der frei gewählten Gemeinde zufließt. Das FAG setzt hier aufgrund der landessynodalen Beratungen und Festlegungen die alte Handhabung fort (Wohnsitzkirchengemeinde hat Anspruch auf die Kirchensteuer). Ob und wie dieses Prinzip angepasst wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Die Kreissynodalvorstände haben aber nach wie vor die Möglichkeit, gestaltend über den innersynodalen Finanzausgleich tätig zu werden.

In Zukunft soll auch eine Umgemeindung in eine Personal- oder Profilgemeinde sowie eine neue Gemeindeform möglich sein. Personalkirchen gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland noch nicht, neue Gemeindeformen entwickeln sich. Die Umsetzung setzt noch einige Überlegungen und Rechtsänderungen voraus. Erprobungen können hilfreich sein, Lösungen zu entwickeln.

Haben Sie Interesse an einer Erprobung? Dann wenden Sie sich an Kristin Steppan.

Projektteam

  • Projektleiterin: Kristin Steppan, Leiterin des Rechtsdezernats
  • Projektverantwortliche: Dr. Johann Weusmann, Vizepräsident
  • Peter Bongard / fundus-medien.de