Gesetze und Rechtsgrundlagen

Auf dieser Seite finden Sie Gesetze und Rechtsgrundlagen, die die Arbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland betreffen.

Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einige Besonderheiten ...

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Arbeitssicherheit

Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind für die evangelische Kirche wichtige Themen. Unfälle und berufsbedingte Krankeiten sollen so weit wie möglich verhindert werden. Räume ...

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Aufsicht: Kirchenkreisangelegenheiten

Die Kirchengemeinden bestimmen ihre Geschicke grundsätzlich selbst. In kirchengesetzlich geregeltem Maße unterliegen sie jedoch einer Aufsicht durch Kirchenkreis und Landeskirche. Die Kirchengemeinden in der Evangelischen ...

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Datenschutz

Arbeitsfelder

Das Kirchliche Datenschutzrecht gilt für alle kirchlichen Dienststellen unabhängig von ihrer Rechtsform. Maßgeblich sind das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Datenschutzdurchführungsverordnung ...

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Dienstrecht

1. Pfarrerinnen und Pfarrer Das Dienstrecht der Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland ist im Pfarrdienstgesetz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) geregelt. Pfarrerinnen und Pfarrer ...

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Disziplinarkammer

Die Disziplinarkammer ist das kirchliche Disziplinargericht im ersten Rechtszug. Sie überprüft auf Antrag der Kirchenleitung Amtspflichtverletzungen von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten. ...

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Friedhofsrecht

Für ihre Mitglieder haben die Religionsgemeinschaften kirchliche Friedhöfe errichtet und damit die Bestattungstradition geprägt. Inzwischen ist das Bestattungsrecht staatlich geregelt. Kommunale wie kirchliche Friedhöfe genießen ...

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Kirchenbuchwesen

Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe und Konfirmation, Trauung und Bestattung werden in den Kirchenbüchern beurkundet. Früher, vor Gründung der Standesämter, dienten die Kirchenbücher als Personenstandsregister. Die ...

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Kirchenkreisanlegenheiten

Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise regeln ihre Angelegenheiten grundsätzlich in eigener Regie. In einigen Bereichen wirkt das Landeskirchenamt mit, unterstützt und führt Aufsicht. Das Dezernat 4.2 ...

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Kirchenordnung

Grundlegend für das Leben in der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Kirchenordnung. Eine Kirchenordnung ist vergleichbar der Verfassung eines Staates. Die Kirchenordnung enthält die ...

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Kirchliche Rechtssammlung

Die Kirchliche Rechtssammlung ist ein dreibändiges Lose-Blatt-Werk. Es enthält auf rund 4.500 Seiten kirchliches und staatliches Recht zur Erfüllung der Aufgaben kirchlicher Körperschaften und ihrer ...

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Kirchliches Amtsblatt

Das Kirchliche Amtsblatt erscheint ein Mal im Monat, jeweils zur Monatsmitte. In ihm werden die von der Landessynode erlassenen Kirchengesetze verkündet. Außerdem werden im Kirchlichen ...

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Kirchliches Verfassungsrecht

Gemäß Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ist den Religionsgemeinschaften das Recht gegeben, ihre Angelegenheiten selbst zu ...

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Stiftungsrecht

Die älteste selbstständige Stiftung im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Stiftung St. Goar, sie stammt aus dem Jahr 765 und dient der ...

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Verfahrensgesetz

Wie sieht eine korrekte Einladung zur Sitzung aus? Was bedeutet Beschlussfähigkeit? Wann muss geheim abgestimmt werden? Rechtliche Vorgaben für diese und ähnliche Fragen rund um ...

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Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist gemäß der Kirchenordnung das Kirchengericht im ersten Rechtszug. Es ist zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten über Entscheidungen aus dem Bereich der kirchlichen Aufsicht, aus ...

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Zentrale Personalverwaltung

Die Zentrale Personalverwaltung im Landeskirchenamt ist verantwortlich für die Zahlbarmachung der Bezüge der Vikarinnen und Vikare, Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst und ...

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