3.4 Bestattung

Trauerfeier

Foto: Peter Pongard / fundus-medien.de

 

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus verkündigt.

Art. 39 Kirchenordnung (Neufassung)

 

Nicht nur die Gesamtzahl der Bestattungen ist im Rückgang (2000: 36.584 ↘ 2019: 27.215), sondern auch das Verhältnis von bestatteten Gemeindegliedern zur Gesamtzahl der evangelischen Verstorbenen: Die sog. Bestattungsziffer hat sich seit der Jahrtausendwende um über 22 % verringert (2000: 86,19 % ↘ 2019: 66,69 %). So wurden im Jahr 2019 nur zwei von drei evangelischen Verstorbenen auch evangelisch bestattet.

Über drei Viertel der Verstorbenen werden heute in Deutschland mittlerweile kremiert. Das Verhältnis zwischen Feuer- und Erdbestattung hat sich damit innerhalb von nur 25 Jahren umgekehrt. Auch die Beisetzungsorte haben sich ausdifferenziert: Zu den kommunalen und kirchlichen Friedhöfen haben sich Kolumbarien und Friedwälder gesellt, die häufig in privater Hand sind.

Zwar kommt es vor, dass Verstorbene ihre eigene Bestattung bereits zu Lebzeiten detailliert geplant und mit ihrer Familie besprochen haben. Meistens aber trifft Menschen der Tod eines Angehörigen überraschend, so dass in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen zu fällen sind. Bei den Überlegungen zur Bestattung sind Hinterbliebene gehalten, den erklärten oder mutmaßlichen Willen der/des Verstorbenen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wollen die Texte, Lieder und Gesten sowohl der Trauer und Hoffnung der Hinterbliebenen Ausdruck verleihen als auch die/den Verstorbenen noch einmal in Erinnerung rufen.

 

[Inhalt]
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