3.4.3 Nach-Sorge

Waldweg ins Licht

 

In den Tagen zwischen Tod und Bestattung sind Hinterbliebene in der Regel wie in einem Tunnel. Im Vordergrund stehen für sie die zu regelnden und organisierenden Details, was sich häufig nicht nur als Last, sondern auch als Stütze erweist. Das erste Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Prädikanten reiht sich in eine Vielzahl von Begegnungen in dieser Zeit. Psychologische Erkenntnisse zum Verlauf von Trauerprozessen sprechen dafür, dass in dieser Phase noch keine abschließende Bearbeitung des gerade erlebten Verlustes möglich ist.

Umso wichtiger ist das Angebot einer seelsorglichen und liturgischen Begleitung, die über den Tag der Bestattung hinausreicht. In der katholischen Kirche etwa markiert die Tradition des „Sechs-Wochen-Amts“ und des „Jahrgedächtnisses“ Meilensteine auf dem Weg des Abschiednehmens und Neuanfangs. Der letzte Sonntag des evangelischen Kirchenjahrs blickt nicht nur als „Ewigkeitssonntag“ auf das Weltenende, sondern ist (zumal seit der jüngsten Perikopenrevision) als „Totensonntag“ auch dem Gedenken der Verstorbenen und der Hoffnung auf eine individuelle Auferstehung gewidmet. Es ist gute Sitte, dass Gemeinden an diesem Tag im Gottesdienst und auf dem Friedhof der Verstorbenen des ausklingenden Kirchenjahres gedenken und dazu auch deren Angehörige einladen. In Trauercafés, bei Hospizgruppen und in Ehe- und Lebensberatungsstellen erfahren Hinterbliebene auf Wunsch weitere, psychologisch geschulte Begleitung.

Die Alterung der Gesellschaft und unserer Gemeinden geht mit einem sich absehbar verschärfenden Mangel an Pfarrer:innen einher. Die seelsorgliche Begleitung von Hinterbliebenen kann durch speziell dafür geschulte Ehrenamtliche verstärkt werden. Ähnlich den in manchen katholischen Bistümern eingeführten „Bestattungsbeauftragten“ könnten sie kompetente Bezugspersonen für Hinterbliebene sein, die nicht nur die Vorbereitung und Durchführung von Beisetzungen unterstützen, sondern auch zur Begleitung über den Tag der Beerdigung hinaus bereit sind.

 

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Beiträge zu “3.4.3 Nach-Sorge

  1. Zum Thema Liturg*innen.
    Die Zahl der Bestattungen, auch von Gemeindegliedern, ist wie unter 3.4 beschrieben rückläufig. Rückläufig jedoch auch die der Ordinierten. Es gibt eine schöne Vielfalt der Dienste in unserer Kirche (als Beispiel seien Diakon*innen genannt, die eingesegnet, jedoch nicht ordiert werden). Sie nehmen Seelsorgeaufträge in Kirche und Diakonie wahr und es werden Beziehungen zu Gemeindegliedern geknüpft und gepflegt. Auch Aussegnungen und seelsorgliche Beleitung von Sterbenden und/oder Angehörigen gehören zu den Aufgabenfeldern. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Menschen mit Seelsorgeauftrag nicht auch die liturgische Leitung einer Beerdigung übernehmen sollten. Dass es hierzu Schulungen und offizieller Beauftragung bedarf, ist selbstverständliche Vorausetzung.
    Ich sehe dies als eine pastorale hauptamtliche Ergänzung zu Pfarrer*innen, Prädikant*innen und den Ehrenamtlichen.

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