3.3.4 Orte

Hochzeit auf dem Feld

Foto: Hannes21061984 / Wikimedia Commons (CC BY-SA)

 

Einige Kirchen erfreuen sich bei Brautpaaren (besonders, wenn diese keine persönliche Bindung an ihre Herkunfts- oder Wohnortgemeinde haben) besonderer Beliebtheit, sei es wegen ihrer Atmosphäre oder der guten Kombinierbarkeit mit der weiteren Feier. Die für diese „Traukirchen“ zuständigen Gemeinden und Pfarrer:innen können die sie erreichenden Anfragen in der Regel nicht alleine bewältigen, sondern sind auf die Kooperation in Kirchenkreis oder Region angewiesen.

Die für die Trauung zuständigen Pfarrer:innen stellen zwar in der Regel bereitwillig ein Dimissoriale aus, sind allerdings nur bedingt dazu in der Lage, Brautleute bei der Organisation außerhalb der eigenen Kirchengemeinde zu unterstützen. Ganz kompliziert wird es bislang, wenn Paare sich nicht in einer Kirche, sondern anderswo trauen lassen wollen, etwa in einer Scheune, einem Landhaus oder einfach unter freiem Himmel. Denn eine kirchliche Trauung darf aktuell „nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Presbyteriums oder der Presbyterien“ an einem anderen Ort als einer „öffentlich zugänglichen christlichen Gottesdienststätte“ stattfinden (§ 33 V LOG). Diese Beschränkung könnte – auch auf Antrag mehrerer Kreissynoden – im künftigen Lebensordnungsgesetz entfallen. Wenn überhaupt sollte ein Presbyterium einem Paar begründen müssen, wenn es ihm die Trauung auf dem eigenen Gemeindegebiet oder an einem Ort außerhalb der Kirche glaubt verweigern zu müssen.

 

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Beiträge zu “3.3.4 Orte

  1. Unser Presbyterium hat bis jetzt noch jedem Ort zugestimmt. Wenn die Öffentlichkeit hergestellt wurde!
    Ich bin sehr dafür, diese Beschränkung aus dem LOG fallen zu lassen. Und ich finde, es sollte ernsthaft überlegt werden, welche Entfernung man einem zuständigen Pfarrer durchaus mal zumuten darf, um ein Paar der eigenen Gemeinde an einen anderen Ort zu begleiten. Und wahrscheinlich sind die meisten Paare sogar bereit, sich ab einer bestimmten Entfernung auch an den Reiskosten zu beteiligen.

  2. Ich bin sehr dafür, Traugottesdienste auch an Orten ausserhalb unserer Gotteshäuser zu feiern.
    Manche Kolleg*innen haben das „illegal“ schon getan -und dann als Ort die Kirche eingetragen!-.
    Hin zu den Menschen zu gehen, heißt für mich auch, sie da zu begleiten, wo sie das Leben und die Liebe feiern möchten.
    Bislang ist dieses Feld (oft im wörtlichen Sinne) freien Rednern überlassen. Mir selbst ist vor Jahren dadurch eine kirchliche Trauung entzogen und an einen freien Redner übertragen worden.
    Leider habe ich mich da nicht getraut, die Kirchenordnung frei zu interpretieren und dem Paar entgegen zu kommen.
    Die Stimmung bei vielen Jungen Menschen ist im Blick auf Trauungen oft so: Persönliche, freie Events ohne Kirche. – Herkömmliches Programm mit Kirche.
    Ich möchte, dass wir uns bewegen!

  3. Ich begrüße den Vorschlag bei Orten für Hochzeiten freier zu werden. Kirchliche Orte sind Orte an denen Kirche stattfindet. Und das hängt nicht am Gebäude, sondern an den Menschen, am Gottesdienst, am Segen. Als Pfarrer*innen bringen wir die Kirche mit in die Scheune, die Waldlichtung, den See, etc.:-)

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