3.2 Konfirmation

Konfirmation

Foto: Peter Bongard / fundus-medien.de

 

Bei der Konfirmation wird die Gnade Gottes, wie sie im Sakrament der Taufe zugesprochen ist, bezeugt und gemeinsam mit der Gemeinde der christliche Glaube bekannt.

Art. 36 I Kirchenordnung

 

Die Konfirmation bildet den Höhepunkt und Abschluss einer intensiven Konfirmandenzeit. Sie markiert einen familiären und gesellschaftlichen Übergangsprozess, den die Jugendlichen in den Jahren der Vorbereitungszeit begonnen haben. Die Jugendlichen verlassen den behüteten Raum ihrer Kindheit und machen sich auf den Weg zum Erwachsenwerden. Mit der Konfirmation wird dieser Prozess erstmals feierlich markiert, indem den Konfirmierten die volle Teilhabe am Gemeindeleben zuerkannt wird. Für diese Lebensphase erbitten und erwarten die Jugendlichen und ihre Familien den Segen Gottes. Dieses Angebot wird nach wie vor hoch geschätzt. Im Rheinland feiern jährlich an die 16.000 Jugendlichen ihre Konfirmation. In den Jahren 2017 bis 2019 waren dies zwischen 83 % und 86 % eines Jahrgangs. Davon werden etwa 400 Jugendliche jährlich im Rahmen der Konfirmation getauft.

 

[Inhalt]
< 3.1.5 Tauf-Wege 3.2.1 Feierformen >

 

Beiträge zu “3.2 Konfirmation

  1. Die „volle Teilhabe“ muss doch schon mit der Geburt gegeben und möglich sein! Jedes Kind ist Gottes Geschenk! Sollten wir es von irgendetwas ausschließen oder erst zu einem bestimmten Alter zulassen, gar nach Erfüllung eines gewissen frommen Pensums? Erst recht, wenn ein Kind zur Taufe gebracht wird! Dann ist doch mit der Taufe alles getan! In der Konfirmation sagt ein Jugendlicher dann Ja zu seiner Taufe bzw. bestätigt das frühere Ja der Eltern und Paten und das Ja Gottes. Der oder die Jugendliche ist Subjekt der Konfirmation! Sie bzw. er ist die- oder derjenige, der/die bestätigt! Im Grunde konfirmiert der/die Jugendliche selbst, und zwar die eigene Taufe. Wir brauchen dringend ein neues Verständnis der Konfirmation. Viel zulange wurde die Konfirmation fast höher erachtet als die Taufe. Dabei ist die Taufe unser Sakrament! Wer religionsmündig getauft wird, feiert nicht Konfirmation. Die beschlussmäßige Zulassung zur Konfirmation durch das Presbyterium ist höchst fragwürdig.

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