Änne Kaufmann

Änne Kaufmann (1903 – 1991) war zunächst als Lehrerin tätig. Nachdem mit dem „Vikarinnengesetz“ 1927 erstmals für Frauen ein kirchliches Examen und damit die Berufsausübung als Vikarin möglich wurde, studierte sie Theologie. Änne Kaufmann wurde 1935 als erste Frau in Deutschland ordiniert, was allerdings nachträglich als „Einsegnung“ relativiert wurde. Sie arbeitete als Lehrvikarin in Essen, engagierte sich in der Bekennenden Kirche und hat bei der Rettung von jüdischen Mitbürgern mitgeholfen.

Änne Kaufmann verbrachte rund 60 Jahre in Essen, war aber kein Kind des Ruhrgebiets: Anna Auguste Kaufmann, genannt Änne, wurde am 4. September 1903 in Bremen geboren. Sie wollte Theologie studieren, möglich war das zunächst jedoch noch nicht, und so wurde sie erst einmal Lehrerin. Die Wende für ihren eigentlichen Berufswunsch brachte 1927 das sogenannte Vikarinnengesetz. Änne Kaufmann machte Latinum, Graecum und schließlich auch das Haebraicum, studierte Theologie in Göttingen und Bonn. Beim damaligen Konsistorium der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz, angesiedelt in Koblenz, legte sie dann 1932 das erste theologische Examen ab. Und trat noch im selben Jahr in Essen als Lehrvikarin an – mit gesplitteten Aufgaben: teils für die weibliche Jugend im Kirchenkreis Essen-Mitte, teils in der Gemeindearbeit von Essen-Altstadt.

Ordiniert durch die Bekennende Kirche

Zeitenwende 1933. Änne Kaufmann engagiert sich in der Bekennenden Kirche, hilft mit bei der Rettung von fünf jüdischen Essener Mitbürgern. Im März 1935 legt sie ihre zweite theologische Prüfung nicht beim Konsistorium, sondern bei der Bekennenden Kirche in Barmen ab. Auch die Ordination im Dezember des selben Jahres geschieht durch die Bekennende Kirche. Ein nicht nur erfreuliches Erlebnis. Angesetzt war sie kurzfristigst: am Freitag für Sonntag. Wie sollte man es da schaffen, Eltern, Verwandte, Freunde einzuladen? Und die Zweitausfertigung der Ordinationsurkunde wurde dann auch noch abgeändert in „Einsegnungsurkunde“.

Erste Pastorin im Beamtenverhältnis

Zu dieser Ordination ist noch mehr zu erzählen: Aus konsistorialer Perspektive war sie illegal. Aber das Presbyterium wünschte sich eine Kostenübernahme der Stelle durch die Provinzialkirche und beantragte dazu 1942 beim Konsistorium die Verbeamtung von Änne Kaufmann. Der Antrag wurde positiv beschieden, und überdies wurden die zweite theologische Prüfung und die Ordination rückwirkend legalisiert. Änne Kaufmann hat das einmal in einem Interview so zusammengefasst: Sie war die erste Frau in Deutschland, die ordiniert wurde, die erste Pastorin mit einer Anstellung im Beamtenverhältnis, die erste Frau, die getauft und Abendmahl ausgeteilt hat.

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