Während der Ausübung des Dienstes besteht für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden Versicherungsschutz im Rahmen des Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherungsvertrages der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Haftpflicht-Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht der Kirchengemeinde oder der Einrichtung und für die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Mitarbeitenden in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung. Die Leistungen des Haftpflicht-Versicherers stellen sich wie folgt dar:
• Abwehr unberechtigter Ansprüche – wenn ein Anspruch erhoben wird, der nicht in Kausalzusammenhang mit einem Verschulden der Kirchengemeinde steht (passiver Rechtsschutz).
• Regulierung berechtigter Ansprüche – wenn die oder der Geschädigte den Nachweis führen kann, dass der Schaden auf ein Verschulden zurückzuführen ist.
Unfall-Versicherungsschutz
Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) hat im Rahmen der geschlossenen Versicherungsverträge auch für ihre Mitarbeitenden Versicherungsschutz vereinbart. In diesen Verträgen erhalten die ehrenamtlich tätigen Personen für ihr Engagement den gleichen Versicherungsschutz wie die beruflich Mitarbeitenden.
Durch die Unfallversicherung sind Unfälle im kirchlichen Bereich versichert. Hierunter fallen nicht nur Unfälle, die sich in kirchlichen Gebäuden oder auf kirchlichen Grundstücken ereignen, sondern auch auf die zu den Grundstücken führenden und von der Kirche zu unterhaltenden Wege und Treppen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle, die auf dem direkten Weg von und zu Stätten der Betätigung oder Veranstaltung eintreten. Er beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit Wiedereintreffen dort. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Einkauf, Besuch von Gaststätten zu Privatzwecken u.ä.) unterbrochen wird.
Dienstreise-Kaskoversicherung
Der Versicherungsschutz im Rahmen des Dienstreise-Fahrzeug-Sammelversicherungsvertrages der EKiR besteht für alle angeordneten Dienstfahrten, die mit den privaten Fahrzeugen der Mitarbeitenden im Auftrag und Interesse der Kirchengemeinde bzw. des Trägers durchgeführt werden. Der Abschluss einer separaten Versicherung ist nicht notwendig, wobei die Absicherung ggf. weitergehenden Versicherungsschutz (z. B. Schadenfreiheitsrückstufungs-Versicherungsschutz) vorsieht. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die sich in kirchlichem Eigentum befinden oder von kommerziellen Verleihern, z. B. AVIS, Europcar, Autohäuser, geliehen werden.
Rechtsschutz-Versicherung
Eine Rechtsschutz-Versicherung als Sammelversicherungsvertrag der Landeskirche besteht nicht. Wenn von Seiten der Kirchengemeinde oder der Einrichtung selbst keine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, z. B. für Betreuerinnen und Betreuer, eine kurzfristige Rechtsschutz-Versicherung für den Zeitraum einer Freizeit abzuschließen.