Verschwiegenheit und Datenschutz

Verschwiegenheit

Die ehrenamtlich tätige Person verpflichtet sich – auch über die Dauer der Tätigkeit hinaus – zur Verschwiegenheit hinsichtlich personenbezogener Informationen, die er*sie während der ehrenamtlichen Tätigkeit erfahren hat. Betriebliche Vorgänge sind ebenfalls vertraulich zu behandeln. Das Seelsorgegeheimnis ist zu wahren.

Datenschutz

Wenn Sie als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher in Kirche einschließlich ihrer Diakonie regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen, muss diejenige Stelle, für die Sie tätig sind, Sie auf das Datengeheimnis verpflichten. Hier erhalten Sie Informationen über den wesentlichen Inhalt des Datengeheimnisses und den Sinn der Verpflichtungserklärung.

 

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