Union Evangelischer Kirchen (UEK)

Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) ist die Nachfolgerin der Evangelischen Kirche der Union. 14 Landeskirchen sowie die Evangelische Kirche der Union haben durch Vertrag vom 26. Februar 2003 die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) gebildet. Bei den Landeskirchen handelt es sich um unierte bzw. reformierte Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zu den Aufgaben der UEK gehören unter anderem grundlegende theologische Gespräche zu den gemeinsamen Bekenntnissen, die Förderung der Gemeinschaft innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Erlass von Kirchengesetzen.
  • Red.
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