Stärkung einer servicefreundlichen, qualitätsvollen und vielfältigen Kasualpraxis

Gemeinden und Kirchenkreise legen auf die Kasualpraxis eine besondere Priorität. Sie stärken ihre Servicefreundlichkeit im Blick auf Erreichbarkeit, Verlässlichkeit und individuelle Gestaltung. Dazu werden vernetzte Modelle erprobt wie z. B. zentrale oder regionale Kasualagenturen. Die Vorgaben der kirchlichen Lebensordnung werden so verändert, dass die rechtlichen Regelungen zu den einzelnen Kasualien den pluralen Bedürfnissen der Kirchenmitglieder besser gerecht werden. Die klassischen Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) werden um weitere Feiern zur liturgisch-seelsorglichen Lebensbegleitung ergänzt (z. B. Schulabschluss, Berufsstart, Umzug, Ruhestand).

Wirkung/Bedeutung

  • Eine der dezidierten Stärken der evangelischen Kirche sind die Kasualien. Sie gehören mit dem seelsorglich-diakonischen Handeln zu den stärksten Mitgliedschaftsgründen. Das zeigen alle kirchensoziologischen Studien. Dies entspricht dem evangelischen Verständnis des persönlichen Glaubens und einer individuellen Lebensbegleitung.
  • Zugleich werden derzeit über die Kasualien prozentual immer weniger Mitglieder erreicht. Die allgemeinen Service-Erwartungen haben sich verändert, zudem sind attraktive, säkulare Alternativen entstanden.

Umsetzung 

  • Einzelne Kirchenkreise stehen kurz davor, regionale Kasualagenturen einzurichten, wie sie bereits in anderen Landeskirchen erprobt werden.
  • Die Landeskirche beteiligt sich an der Aktion #deinetaufe der Evangelischen Kirche in Deutschland, u. a. mit der Förderung proaktiver Werbung bei taufwilligen Eltern und besonderer Angebote (Tauffeste etc.).
  • Das Lebensordnungsgesetz wird derzeit überarbeitet, um es der Landessynode 2024 vorzulegen. Im Vorfeld soll das Thema der Kasualkultur besonders im 1. Halbjahr 2023 in Fortbildungen und als Schwerpunktthema auf Kirchenkreissynoden, bei Pfarrkonventen sowie in regionalen Workshops aufgegriffen werden. Als Diskussionsgrundlage hat die Landeskirche das Diskussionspapier „Du wirst ein Segen ein!“ veröffentlicht, das online gelesen und kommentiert werden kann. Auf der Startseite kann das Papier auch als PDF heruntergeladen werden.

Wie kann ich mitmachen?

Gesucht werden Kirchengemeinden und Kirchenkreise ebenso wie einzelne haupt- und ehrenamtlich Engagierte, die entweder bereits Erfahrung damit haben oder aber planen,

  • eine Kasualagentur in ihrem Kirchenkreis / ihrer Region zu etablieren,
  • regionale Hochzeitskirchen zu betreuen,
  • Taufaktionen wie z. B. regionale Tauffeste durchzuführen,
  • „neue Kasualien“ (z. B. aus Anlass der Geburt eines Kindes, des Berufsstarts, eines Umzug, des Eintritts in den Ruhestand) zu etablieren,
  • regionale Workshops zur liturgischen und musikalischen Gestaltung von Kasualgottesdiensten auszurichten.

Projektteam

  • Projektleiter: Dr. Frank Peters, Dezernent Gottesdienst und Lebensordnung
  • Projektverantwortliche: Dr. Wibke Janssen, Leiterin Abteilung 1
  • Beteiligte Gremien: Insbesondere bei der Abstimmung über die Veränderung des Lebensordnungsgesetzes werden folgende Ausschüsse und Fachgruppen einbezogen: Innerkirchlicher Ausschuss, Theologischer Ausschuss, Kirchenordnungsausschuss, Ausschuss Erziehung und Bildung (v. a. für die Konfirmation), Fachgruppe Gottesdienst und Kirchenmusik
  • Silke Rummel (fundus-medien.de)