Schutzraum Kita

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat mit dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eine entscheidende Grundlage dafür geschaffen, dass in allen kirchlichen Arbeitskontexten und Einrichtungen das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt ein wesentlicher Baustein ist. Das gilt insbesondere auch für Evangelische Kindertageseinrichtungen. Ein Beitrag von Lara Salewski, Dezernentin der Abteilung Erziehung und Bildung des Landeskirchenamts. 

Alle Kitas müssen ein Schutzkonzept entwickeln, in dem Vorgaben zur Prävention und Intervention festgelegt sind. Unsere Grundsätze lauten: Kitas müssen einen Schutzraum darstellen – wir wollen alles dafür tun, damit es nicht zu Gewalt kommt. Kitas müssen einen Kompetenzort darstellen – falls es doch zur Gewalt kommt, muss durch wirksame Interventionsmaßnahmen gesichert werden, dass die betroffenen Kinder schnell geschützt werden und der Vorfall umfassend aufgeklärt wird.

Ziel: Wissen und Handlungskompetenzen stärken

Ein wichtiges Ziel von Schutzkonzepten ist, Wissen und Handlungskompetenzen der Menschen in einer Einrichtung zu stärken. Alle Mitarbeitenden einer Kita müssen geschult werden. Inhalte der Schulung sind eine Sensibilisierung für die Thematik, grundlegende Kenntnisse über grenzachtenden Umgang und Formen sexualisierter Gewalt sowie Informationen darüber, was getan werden muss, wenn ein Verdacht aufkommt. Oberstes Ziel ist, dass jedem Verdacht, auch wenn er zunächst nur auf einem „seltsamen Bauchgefühl“ beruht, professionell und nach klaren Regelungen nachgegangen wird. Ein funktionierendes Beschwerdeverfahren und der Interventionsplan sind die zentralen Elemente, wenn es um Intervention geht.

Wie Schutzkonzepte wirken

In Bezug auf Prävention wirken Schutzkonzepte in verschiedene Richtungen. Mit Blick auf die Kinder ist es bedeutsam, diese in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Kinder müssen um ihre Rechte wissen und lernen, dass ihr persönliches Grenzempfinden respektiert wird. Sie sollen darin unterstützt werden, ihre Gefühle wahrzunehmen und sich Hilfe zu holen, wenn diese verletzt werden. Die Mitarbeitenden sollen ein Bewusstsein für die Wichtigkeit des Themas entwickeln. Gerade beim pädagogischen Umgang mit kleinen Kindern ist es notwendig, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, die im Alltag einer Kita eine große Rolle spielen. Dazu gehört zum Beispiel, wie ein Kind grenzachtend, aber trotzdem mit körperlicher Zuwendung – sofern das Kind das möchte – getröstet werden kann. Neben den Kindern und Mitarbeitenden gehört auch die Zusammenarbeit mit den Eltern beim Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt zu den zentralen Aspekten. Diese zeichnet sich aus durch Informationsveranstaltungen und -materialien über das Schutzkonzept und die sexualpädagogischen Leitlinien der Kita sowie die Benennung von Ansprechpersonen für die Eltern bei Fragen oder Unsicherheiten.

Lara Salewski ist Dezernentin im Bereich Schulische und Außerschulische Bildung der Abteilung Erziehung und Bildung des Landeskirchenamts der Evangelischen Kirche im Rheinland. Zudem ist sie Vertrauensperson bei (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt.