Rundfunkbeauftragte bei WDR, SWR, SR und Privatfunk

Aufgrund der Rundfunkstaatsverträge in den einzelnen Bundesländern sind den Kirchen auf allen Sendeplätzen Sendeminuten für Verkündigungssendungen eingeräumt. Diese kirchliche Rundfunkarbeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenso wie bei den Privatradios nehmen die Rundfunkbeauftragten beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), beim Südwestrundfunk (SWR), beim Saarländischen Rundfunk (SR) sowie beim Privatfunk in NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland wahr. Mit den Sendungen erreichen die Kirchen täglich Millionen Menschen mit biblischen und kirchlichen Themen.

  • Red.
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