Ehrenamtliche haben einen Anspruch auf Fort- und Weiterbildung, deren Kosten die Gemeinde oder der Kirchenkreis oder die Einrichtung trägt. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen. Die Fortbildung soll im Zusammenhang mit der jeweiligen ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Das Leitungsgremium wirkt darauf hin, dass die Schulen und Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen den ehrenamtlich Tätigen für derartige Fort- und Weiterbildungen Freistellung gewähren. Siehe auch Leitlinien für ehrenamtliche Mitarbeit (Beschluss der Landessynode 2000).
Sie finden Fortbildungen aller landesweit tätigen Einrichtungen im Forum Fortbildung .