Presbyterinnen und Presbyter heißen in der Evangelischen Kirche im Rheinland die gewählten, ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchengemeinde, die gemeinsam mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer die Gemeinde leiten. Alles zum Presbyterium, wie Wahl und Arbeit der Presbyterinnen und Presbyter, ist in der Kirchenordnung sowie im Presbyterwahlgesetz geregelt. Die Presbyterinnen und Presbyter werden alle vier Jahre bei der Presbyteriumswahl gewählt.