Schutzkonzepte: Präventions-Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt

  • 9.3.2021
  • Ekkehard Rüger
  • Imgorthand/iStockphoto, Sergej Lepke

Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gilt seit dem 1. Januar 2021. Es verpflichtet Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen unter anderem dazu, Schutzkonzepte zu erstellen und Mitarbeitende flächendeckend zu schulen. Aber die rheinische Kirche hat sich bereits ab der Jahrtausendwende auf ein geregeltes Verfahren im Umgang mit Verdachtsmeldungen verständigt. 2002 erschienen unter dem Titel „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ erstmals Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Und eine systematische Präventionsarbeit ist seit Jahren fester Bestandteil aller Bemühungen, Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen Menschen innerhalb der Kirche vor der Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung zu schützen.

Claudia Paul
Claudia Paul ist Beauftragte der Evangelischen Kirche im Rheinland für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Claudia Paul ist seit 2011 Beauftragte der Evangelischen Kirche im Rheinland für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sowie Ansprechpartnerin für Betroffene. Der Präventionsauftrag war von Beginn an Teil ihres Aufgabenfelds. „Seit 2012 sind in der Jugendarbeit Fortbildungen und Schutzkonzepte verbindlich“, sagt sie. Und um staatliche Fördergelder für Jugendprojekte beantragen zu können, müssen in den Kirchenkreisen Vertrauenspersonen als Ansprechpartner für Betroffene und Ratsuchende benannt sein. „Auch in der Juleica-Ausbildung zur Erlangung der Jugendleiter/In-Card für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit war sexualisierte Gewalt schon immer ein Thema.“

Schutzkonzepte an allen kirchlichen Orten unverzichtbar

Seit der Vereinbarung zwischen Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anfang 2016 rücken aber verstärkt alle kirchlichen Ebenen und Einrichtungen auch jenseits der klassischen Jugendarbeit in den Blickpunkt der Präventionsbemühungen. Die rheinische Kirche legte bereits ein Jahr später erstmals die Handreichung „Schutzkonzepte praktisch“ vor. Ziel sei eine „Kultur der Achtsamkeit“, schrieb der Leitende Kirchenrat Jürgen Sohn im Vorwort. „Ein unverzichtbares Element, um eine solche Kultur wirksam zu etablieren, sind Schutzkonzepte in allen Gemeinden und Kirchenkreisen, Ämtern, Werken und Einrichtungen, also an allen kirchlichen Orten.“

Schon mehr als 4100 Menschen haben die Schulungen durchlaufen

Eine Zwischenbilanz zeigt: Die Breitenwirkung der Präventionsbemühungen nimmt seither stetig zu. Seit 2018 wurden von der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bereits 198 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die zum Großteil nun ihrerseits in den rheinischen Kirchenkreisen und Gemeinden Schulungen zur Prävention und Erkennung sexualisierter Gewalt anbieten. 4160 Menschen haben die bisherigen 352 Schulungen schon durchlaufen (Stand 2/2022), darunter auch die gesamte Kirchenleitung der rheinischen Kirche. Wahrscheinlich liegt die Zahl noch höher, denn nicht alle Absolventinnen und Absolventen wurden auch auf dem Portal „hinschauen – helfen – handeln“  der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie eingetragen. 24 von 37 Kirchenkreisen haben inzwischen ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet, die übrigen Kirchenkreise sind auf dem Weg dorthin. Auch eine wachsende Zahl der insgesamt 643 Kirchengemeinden arbeitet an Konzepten oder hat diese schon abgeschlossen. Die Ansprechstelle wurde im Mai 2020 um zehn Wochenstunden der Psychologischen Leiterin der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung aufgestockt, um die Kirchenkreise bei ihren Bemühungen noch umfassender zu unterstützen.

Fortbildungen erfolgen zielgruppengerecht

Das sind die Zahlen. Aber entscheidend ist, dass die Arbeit an Schutzkonzepten, dass die angebotenen Fachtage und Schulungen auch wirklich zu Bewusstseins- und Verhaltensänderungen und einer höheren Sensibilität führen. Die Fortbildungen werden zielgruppengerecht konzipiert, können von vier Stunden bis zu zwei Tagen dauern. „Pädagogische Mitarbeitende benötigen beispielsweise mehr und andere Themen als Köche auf Freizeiten“, liefert Paul die Begründung. Da geht es dann um Täter, Täterinnen und Täterprofile und auch um die Gruppendynamik, die zu Vertuschungen führen kann. „Ganz entscheidend ist die Frage: Wie spreche ich mit einem Kind, das sich mir anvertraut?“ Und den Einrichtungen werden Ratschläge gegeben, nach welchen Kriterien sie im Falle des Falles mit Unterstützung ihres Interventionsteams vorgehen.

Sprachfähigkeit über sexualisierte Gewalt muss oft erst gefunden werden

Bei Schulungen in Kirchengemeinden und für Presbyterien wird oft zunächst Überzeugungsarbeit für den Nutzen von Schutzkonzepten geleistet. „Viele müssen erst lernen, das Thema zuzulassen und ihre Sprachfähigkeit über sexualisierte Gewalt zu finden“, erzählt Paul von ihren Erfahrungen. Wichtig sei, dem eigenen Bauchgefühl zu vertrauen und Verdachtsfälle nicht mit Sätzen wie „Der denkt sich nichts dabei“ abzutun. „Aber umgekehrt ist genauso wichtig, die Hysterie herauszunehmen“, ist die Sozialpädagogin überzeugt. In jeder Gemeinde gebe es betroffene Menschen. Entsprechend entlastend kann es sein, wenn klar ist, wie professionelles Handeln im Verdachtsfall aussieht.

Gemeinden fangen in Sachen Vorbeugung nicht bei null an

Aber die Arbeit an einem Schutzkonzept verdeutlicht einer Gemeinde nicht nur, wen sie betreut, welche Gruppen sie anbietet und wo die Risiken und Schwachstellen liegen. „Ihr wird auch bewusst, dass sie nicht bei null anfängt, sondern vieles, was notwendig ist, schon umgesetzt hat“, sagt Paul. Dass bis zum Jahresende schon flächendeckend Schutzkonzepte vorliegen, hält sie zwar coronabedingt für unwahrscheinlich. Aber der gesetzliche Rahmen für das weitere Vorgehen ist gesetzt: Jeder Kirchenkreis muss Vertrauenspersonen benennen, jeder Kirchenkreis verpflichtend ein Schulungssystem entwickeln.

Fachleute wissen um die Dynamik bei Verdachtsfällen

Die Ansprechstelle selbst plant für dieses Jahr vier weitere Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Das Schulungsmaterial muss überarbeitet werden, denn die Corona-Pandemie und die zunehmende Zahl an Videokonferenzen haben für neue Themenfelder gesorgt. „Und wir sind seit diesem Jahr dabei, aus unserem Pool an Supervisorinnen und Supervisoren einige speziell dafür zu schulen, Gemeinden und Einrichtungen zu unterstützen, bei denen Verdachtsfälle bekannt werden.“ Diese Fachleute kennen die Dynamik bei Fällen sexualisierter Gewalt, wissen um die Wechselwirkung von Schuld und Scham und die Gefahr der Gemeindespaltung.

Präventionsarbeit ist ein lernendes System

Präventionsarbeit, so Paul, sei ein lernendes System. „Wir machen mit dem Gesetz jetzt unsere Erfahrungen und begleiten es mit einem Monitoring. Und wir müssen uns immer wieder hinterfragen. Da ist nichts in Stein gemeißelt.“ Ganz wichtig ist ihr dabei: „Prävention gelingt nur im Netzwerk mit anderen Fachberatungsstellen, den katholischen Kolleginnen und Kollegen sowie außerkirchlichen Anlaufstellen.“ Denn je engmaschiger die Netzwerke werden, desto kleiner fallen die Schlupflöcher für potenzielle Täter und Täterinnen aus. Und je verlässlicher die verpflichtende zentrale Meldung von Verdachtsfällen funktioniert, desto eher können Betroffene die Gewissheit gewinnen: Ich bin nicht mehr allein.

Info: Sexualisierte Gewalt

Nach dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Kirchengesetz handelt es sich bei einer Verhaltensweise um sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat.“