In der Evangelischen Kirche im Rheinland können ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende auf Antrag des Presbyteriums nach landeskirchlichen Vorbereitungskursen ordiniert und in den Dienst der Prädikantin oder des Prädikanten berufen werden. Die rheinische Kirche betont, dass neben dem Pfarramt, das hauptberuflich und nach Absolvierung eines theologischen Studiums, der wissenschaftlichen Prüfungen und des pfarramtlichen Vorbereitungsdienstes ausgeübt wird, auch Gemeindeglieder, die dazu nach dem Urteil der Gemeindeleitung befähigt sind und zugerüstet wurden, den Dienst an Wort und Sakrament und in der Seelsorge ausüben können. Neben der Gabe der Wortverkündigung sollen Prädikantinnen und Prädikanten über eine ausreichende Allgemeinbildung und biblische Kenntnisse verfügen sowie Verständnis für theologische Fragen zeigen und sich im kirchlichen Leben bewährt haben. Sie hießen in der rheinischen Kirche bis Anfang 2004 „Predigthelfer“ oder „Predigthelferin“, eine Bezeichnung, die von vielen als missverständlich und irreführend angesehen wurde. Seitdem ist die in der Evangelischen Kirche in Deutschland weit verbreitete Bezeichnung Prädikantin bzw. Prädikant gültig, was übersetzt nichts anderes heißt als Predigerin oder Prediger. Etwa 650 ehrenamtliche Prädikantinnen und Prädikanten gibt es in rheinischen Kirche. Sie kommen aus allen Altersgruppen, Berufen und sozialen Schichten und tun ihren Dienst im strikten Sinne ehrenamtlich. Dabei tragen sie in der Ausübung ihres Predigtdienstes ebenso wie die Pfarrerinnen und Pfarrer den Talar. Auch beruflich Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge, Bildungsarbeit und Diakonie mit der Anstellungsfähigkeit als Diakon oder Diakonin, Gemeindehelferin oder Gemeindehelfer, Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge können ordiniert werden und den Dienst als Prädikantin oder Prädikant im Rahmen ihrer Anstellung ausüben. Von ihnen gibt es zur Zeit etwa 150 im Rheinland. Weitere Infos gibt es hier.
Red.
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