Pfarrvertretung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es seit Dezember 2009 eine Pfarrvertretung, die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Interessen in Anspruch nehmen können. Bei Abberufung oder Versetzung in den Wartestand, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag, Entlassung ohne Antrag oder Ausscheiden aus dem Dienst haben Betroffene die Möglichkeit, die Pfarrvertretung zu beteiligen. In Disziplinarverfahren, Lehrbeanstandungsverfahren oder bei außerordentlichen Kündigungen von Angestellten-Verhältnissen wirkt die Pfarrvertretung nicht mit. Die Pfarrvertretung setzt sich aus sieben Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen, die im Rahmen einer Wahlversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Jeder Kirchenkreis der rheinischen kirche entsendet eine Delegierte oder einen Delegierten in diese Versammlung. Das Amt wird unentgeltlich als Ehrenamt ausgeübt.

  • Red.
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