Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland erfüllt ihre Aufgaben mit Hilfe des Landeskirchenamts. Operative Aufgaben erledigt das Landeskirchenamt selbstständig. Das Landeskirchenamt bleibt der Kirchenleitung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung verantwortlich. Die Aufgabenverteilung ist in der Dienstordnung für das Landeskirchenamt beschrieben.
Kollegium behandelt Grundsatzfragen
Insbesondere Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und Vorlagen an die Kirchenleitung werden im Kollegium des Landeskirchenamts behandelt. Ihm gehören der Präses, die fünf weiteren hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung sowie die stellvertretenden Abteilungsleiterinnen und -leiter an.
Die fünf Abteilungen des Landeskirchenamts sind jeweils in Dezernate gegliedert. Die aktuelle Abteilungsstruktur gilt seit dem 1. Oktober 2021. Einen Überblick über die fünf Abteilungen und ihre Dezernate mit ihren Hauptaufgaben verschafft das Organigramm. Dort sind auch die sechs Stabsstellen „Gesellschaftliche Verantwortung“, „IT“, „Kommunikation und Medien“, „Vielfalt und Gender“, „Digitalisierung und Projektmanagement“ sowie „Service“ zu finden. Der Geschäftsverteilungsplan gibt detailliert Auskunft über die Aufgabenverteilung im Landeskirchenamt. Dort finden Sie zudem die Kontaktdaten der entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Info: Die Abteilungen und ihre Leitung
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- Leiterin der Abteilung 1 Theologie und Ökumene ist Oberkirchenrätin Dr. Wibke Janssen.
- Leiter der Abteilung 2 Personal ist Vizepräses Christoph Pistorius.
- Leiterin der Abteilung 3 Bildung und Diakonie (ab 1. April 2024) ist Oberkirchenrätin Henrike Tetz.
- Leiter der Abteilung 4 Recht und Kirchenkreise ist Vizepräsident Dr. Johann Weusmann.
- Leiter der Abteilung 5 Finanzen und Immobilien (ab 1. April 2024) ist Oberkirchenrat Henning Boecker.