Landeskirchenamt

Theologie und Ökumene, Personal, Bildung und Diakonie, Recht und Kirchenkreisangelegenheiten sowie Finanzen und Immobilien – die Arbeitsbereiche im Landeskirchenamt sind in fünf Abteilungen gegliedert. Hinzu kommen neun Stabsstellen.

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland erfüllt ihre Aufgaben mit Hilfe des Landeskirchenamts. Operative Aufgaben erledigt das Landeskirchenamt selbstständig. Das Landeskirchenamt bleibt der Kirchenleitung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung verantwortlich. Die Aufgabenverteilung ist in der Dienstordnung für das Landeskirchenamt beschrieben.

Kollegium behandelt Grundsatzfragen

Insbesondere Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und Vorlagen an die Kirchenleitung werden im Kollegium des Landeskirchenamts behandelt. Ihm gehören der Präses, die fünf weiteren hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung sowie die stellvertretenden Abteilungsleiterinnen und -leiter an.

Die fünf Abteilungen des Landeskirchenamts sind jeweils in Dezernate gegliedert. Die aktuelle Abteilungsstruktur gilt seit dem 1. Oktober 2021. Einen Überblick über die fünf Abteilungen, ihre Dezernate und zugehörigen Stabsstellen mit ihren Hauptaufgaben verschafft das Organigramm. Der Geschäftsverteilungsplan gibt detailliert Auskunft über die Aufgabenverteilung im Landeskirchenamt. Dort finden Sie zudem die Kontaktdaten der entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

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