Sammlung und Weiterleitung der Kollekten

Unserer Kirche wird durch viele Spenden und Kollekten ein enormes Vertrauen entgegengebracht. Das ist ein hohes Gut! Deshalb muss der Umgang mit diesen anvertrauten Geldern über jeden Zweifel erhaben sein. Die Wirtschafts- und Verwaltungsordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland und die zugehörige Richtlinie regeln ganz konkret, was bei der Zählung, Weiterleitung und Verwaltung der Kollekten zu beachten ist. Direkt im Anschluss an den Gottesdienst zählen zwei Mitglieder oder Beauftrage des Presbyteriums die Kollekten und tragen das Ergebnis in das Kollekten- und Opferbuch, das in jeder Predigtstätte geführt wird, ein und bestätigen das Zählergebnis per Unterschrift.

Kirchengemeinden leiten Kollekten unverzüglich weiter

Jede Kirchengemeinde leitet die gesammelten Kollekten unverzüglich weiter. Die landeskirchlichen Kollekten, für die in der Ausgangskollekte gemäß dem Kollektenplan gesammelt wird, werden über die einzelnen Verwaltungsämter der Kirchenkreise zeitnah an das Landeskirchenamt überwiesen. Von hier aus gehen die Gelder an die verschiedenen Kollektenempfänger, z.B. Brot für die Welt oder Partnerkirchen im Ausland. Ganz wichtig dabei ist, dass jeder gespendete Euro ohne jegliche Abzüge beim Kollektenempfänger ankommt. Alle eventuell anfallenden Kosten, wie z.B. die von den Banken und Sparkassen erhobenen Prüfgebühren für die Bargeldeinzahlung, werden von der Kirche übernommen. Die Verwaltung der Kollekten ist Bestandteil der jährlichen Prüfung aller beteiligten Stellen durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt.

Schon der Apostel Paulus hat vor 2000 Jahren gewusst:

So verhüten wir, dass uns jemand übel nachredet wegen dieser reichen Gabe, die durch uns überbracht wird. Denn wir sehen darauf, dass es redlich zugehe nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen“ (2. Korinther 8,20.21).

  • Red.
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