Kollekten: Grundsätze

Anlässe, Zweckbestimmungen, Formen des Einsammelns: Im Laufe der Zeit haben sich viele Grundsätze bezüglich der Kollekten herausgebildet.

  • Die Gabe, das „Opfer“, ist eine Antwort des Glaubens. Sie entspringt der Dankbarkeit gegenüber Gott und ist Ausdruck der geschwisterlichen Liebe.
  • Die Kollekte ist eine wenn auch bescheidene Form der Umverteilung der Güter zu Gunsten der Bedürftigen.
  • Im Blickfeld stehen die Armen der eigenen Gemeinde, aber auch schon immer die Bedürftigen in den Gemeinden der weltweiten Christenheit.
  • Es gibt eine klare Bestimmung des Kollektenzwecks und der Empfänger.
  • Bei der Weitergabe und Verteilung der Kollekten hat äußerste Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu walten.
  • Um die Gabe wird mit (hoffentlich) einladenden, überzeugenden und möglichst gendergerechten Worten geworben.

Seit den Zeiten der frühen Kirche hatte sich ein großes und umfassendes Spenden-, Abgaben- und Kollektenwesen entwickelt. Es hat in der Reformationszeit eine neue Struktur bekommen. Von Luther sind die Schrift „Die Ordnung des gemeinen Beutels“ und die „Leisniger Kastenordnung“ überliefert. Der Reformator Bugenhagen machte in seiner Kirchenordnung für Braunschweig die Klingelbeutelkollekte im Gottesdienst verbindlich. In Preußen wurde dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin die Zuständigkeit für das Kollektenwesen zugewiesen. Gleichzeitig verzichtete der Staat auf die Besteuerung dieser Einnahme.

Heute gibt es zwei Arten von Kollekten

Heute gibt es die Kollekte im Gottesdienst in zweifacher Gestalt: Die Klingelbeutelkollekte, die während des Gottesdienstes gesammelt wird, und die Ausgangskollekte am Ende des Gottesdienstes. Die Gottesdienstordnungen empfehlen, den Klingelbeutel nach der Predigt, in der Regel während des Liedes nach der Predigt einzusammeln. Dadurch wird der enge Zusammenhang zur Verkündigung betont und die Kollekte bekommt an diesem Ort den ihr eigenen Antwort- und Dankescharakter. Zudem bieten die unmittelbar vorausgehenden Abkündigungen die Gelegenheit, die Kollektenzwecke für den Klingelbeutel wie für die Ausgangssammlung zu erläutern und für die Kollekten zu werben.

Für alle Kollekten gilt Prinzip von Klarheit und Wahrheit

Kollekten bei Amtshandlungen, die nicht im Sonntagsgottesdienst stattfinden, also vornehmlich bei Trauungen, können für einen frei wählbaren kirchlichen oder diakonischen Zweck vorgesehen werden. Für alle Kollekten gilt das Prinzip von Klarheit und Wahrheit. Das bedeutet, dass die Kollektenzwecke eindeutig beschrieben, die Gelder umgehend weitergeleitet und die Kollekten in vollem Umfang genau für diesen beschriebenen Zweck verwandt werden.

 

  • Red.
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