Kirchenkreisbegleitung

Die Kirchenkreisbegleiterinnen und -begleiter halten den Kontakt der landeskirchlichen Ebene insbesondere zu den Superintendentinnen und Superintendenten sowie den Kreissynodalvorständen. Sie stehen für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung, vertreten die Anliegen der landeskirchlichen Ebene in den Kirchenkreisen und bringen die Anliegen ihrer Kirchenkreise in Entscheidungsprozesse der landeskirchlichen Ebene ein. Sie
  • sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Kirchenkreise und Kirchengemeinden
  • vertreten die Kirchenleitung auf der Kreissynode (Art.102 Kirchenordnung, Rechtssammlung Nr. 1)
  • nehmen auf Anfrage an den Pfarrkonventen, Mitarbeitendenkonventen, Presbytertagungen, Kirchmeistertagungen oder sonstigen zentralen kreiskirchlichen Veranstaltungen teil
  • sind zuständig für Visitationen der Kirchenleitung
  • begleiten und beraten bei schwierigen Strukturprozessen und Konfliktsituationen

Die Kirchenkreisbegleitung obliegt den Mitgliedern des Kollegiums des Landeskirchenamts. Dagegen ist das Dezernat 4.2 Kirchenkreisangelegenheiten für alle Verwaltungsfragen zuständig.

Kirchenkreisbegleiterinnen und Kirchenkreisbegleiter

  • Red.
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