- sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Kirchenkreise und Kirchengemeinden
- vertreten die Kirchenleitung auf der Kreissynode (Art.102 Kirchenordnung, Rechtssammlung Nr. 1)
- nehmen auf Anfrage an den Pfarrkonventen, Mitarbeitendenkonventen, Presbytertagungen, Kirchmeistertagungen oder sonstigen zentralen kreiskirchlichen Veranstaltungen teil
- sind zuständig für Visitationen der Kirchenleitung
- begleiten und beraten bei schwierigen Strukturprozessen und Konfliktsituationen
Die Kirchenkreisbegleitung obliegt den Mitgliedern des Kollegiums des Landeskirchenamts. Dagegen ist das Dezernat 4.2 Kirchenkreisangelegenheiten für alle Verwaltungsfragen zuständig.
Kirchenkreisbegleiterinnen und Kirchenkreisbegleiter