Ab 2008 entsteht bei einem Arbeitgeberdarlehen ein geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin im konkreten Einzelfall einen Zins zu zahlen hat, der unter dem marktüblichen Zinssatz für ein vergleichbares Darlehen am Abgabeort liegt. Diese Neuregelung hat in der praktischen Anwendung Fragen aufgeworfen. Der Problemlösung dient eine überarbeitete Fassung des Schreibens „Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen“ des Bundesministeriums der Finanzen .