Homosexualität: Frühere Regelung und Diskussionsprozess

Bis Anfang 2016 gab es in der Evangelischen Kirche im Rheinland für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der gottesdienstlichen Begleitung anstelle einer Trauung. Die Pfarrerin oder der Pfarrer, das Pfarramt der Kirchengemeinde oder die Superintendentur des Kirchenkreises konnten in diesem Zusammenhang Auskunft geben, in welcher Gemeinde gottesdienstliche Begleitungen gefeiert werden können. Für eine gottesdienstliche Begleitung war die Voraussetzung, dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied der Evangelischen Kirche und dass keine bzw. keiner der beiden verheiratet ist. Seit 15. März 2016 steht ihnen die Trauung offen. Nachfolgend finden Sie Informationen zur alten Regelung und zum Diskussionsprozes:

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stabstelle Vielfalt und Gender der rheinischen Kirche.

  • Red.
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