Häufig gestellte Fragen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche im Rheinland


1. Was unternimmt die Evangelische Kirche im Rheinland zur Prävention vor sexualisierter Gewalt?

2. Wohin können sich Betroffene wenden?

Als eine Art Lotsenführer zu diversen Hilfsangeboten stehen Betroffenen in vielen Kirchenkreisen inzwischen Vertrauenspersonen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung, ebenso die von Kirche oder Diakonie getragenen Beratungsstellen, ob in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland oder in Hessen. Aber auch die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Telefon 0211 3610-312 erreichbar. Wenn es um individuelle Anerkennungsleistungen geht, erhalten Betroffene Beratung bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL).

3. Wird das Thema sexualisierte Gewalt zentral koordiniert?

Seit dem Frühjahr 2021 ist im Landeskirchenamt die zentrale Meldestelle für begründete Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt eingerichtet. Sie ist unter Telefon 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de erreichbar. Für die Gesamtkoordination aller Aktivitäten kam im Jahr 2022 die Stabsstelle Aufarbeitung und Prävention unter Leitung von Kirchenrat Jürgen Sohn hinzu. Beide Stellen sind unmittelbar dem Zuständigkeitsbereich von Vizepräses Christoph Pistorius zugeordnet.

4. Wie weit ist die rheinische Kirche mit der Aufarbeitung der Vergangenheit?

  • Mit allen EKD-Gliedkirchen hat sich die Evangelische Kirche im Rheinland am Forschungsverbund ForuM beteiligt: Die Studie mit sechs Teilprojekten zu unterschiedlichen Aspekten hat ihre Ergebnisse am 25. Januar 2024 öffentlich vorgestellt und einen Abschlussbericht und eine Zusammenfassung vorgelegt. Im zweiten Projektschritt des Teilprojekts E waren in der rheinischen Kirche zuletzt bis Ende März 2023 nicht nur die insgesamt ca. 150 vorliegenden Disziplinarakten zu allen Berufsgruppen, sondern auch alle auf landeskirchlicher Ebene vorliegenden Akten von Pfarrpersonen ab dem Jahr 1946 bis einschließlich 2021 durchgesehen worden. Insgesamt waren dies Personalakten von 4733 Pfarrpersonen. Die Verdachtsfälle wurden den Forschenden nach abschließender Qualitätssicherung durch einen pensionierten Strafrichter  innerhalb des gewünschten Zeitfensters über ausgefüllte Fragebögen zu Beschuldigten und Betroffenen zugeschickt. Die Personalakten der Mitarbeitenden der Verbände, Kirchenkreise und Kirchengemeinden liegen dem Landeskirchenamt nicht vor.
  • Im Rahmen einer 3. Gemeinsamen Erklärung von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD), Diakonie Deutschland und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs  (UBSKM) sind inzwischen die letzten Fragen zur regionalen Aufarbeitung geklärt worden. Die Erklärung wurde am 13. Dezember 2023 von der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, der EKD-Bevollmächtigten in Berlin, Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie unterzeichnet. Sie unterstreicht das Ziel unabhängiger Aufarbeitung und verpflichtet EKD und Diakonie zur Einhaltung von Kriterien und Standards bei der Aufarbeitung. Dazu zählen Professionalität, Transparenz und die Beteiligung Betroffener.
  • Auf lokaler Ebene wird bereits fallbezogene Aufarbeitung mit wissenschaftlicher Unterstützung und unter Einbindung Betroffener betrieben. Die lokalen Ergebnisse fließen in die spätere regionale Aufarbeitung ein. Studienergebnisse der Bergischen Universität Wuppertal und der Fachhochschule Potsdam zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im damaligen Schülerheim Martinstift in Moers in den 1950er Jahren wurden Ende März 2023 vorgestellt.
  • Auch zu einem Kölner Fall ist inzwischen der Vertrag für eine Studie unterzeichnet worden. Gemeinde und Kirchenkreis arbeiten diesen Fall bereits seit längerer Zeit auf und werden dabei zukünftig durch Wissenschaftler*innen unterstützt. Weitere Vorüberlegungen zu fallbezogenen Untersuchungen bestehen in Duisburg und im Kirchenkreis Altenkirchen sowie in einem Verbund mehrerer Kirchenkreise, in denen ein Beschuldigter beschäftigt war.
  • Außerdem will die Evangelische Kirche im Rheinland zusammen mit den Landeskirchen von Bayern, Hannover und Hessen-Nassau sowie der EKD die Frage wissenschaftlich klären lassen, ob die Diskussion um eine liberalere Sexualerziehung in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts auch dazu geführt hat, dass sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen innerhalb der evangelischen Kirche strukturell begünstigt wurde. So wichtig die sexualpädagogischen Impulse dieser Zeit auch für die Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität waren, so sehr häufen sich aber zugleich Beispiele dafür, wie diese Impulse instrumentalisiert wurden, um sexualisierte Gewalt von Erwachsenen gegenüber Minderjährigen zu kaschieren und zu legitimieren. In der evangelischen Kirche zeitweise hoch angesehene Pädagogen wie Gerold Becker oder Helmut Kentler stehen mittlerweile für diese Form der Instrumentalisierung. Eine Vorstudie ist inzwischen abgeschlossen. Über die Hauptstudie wird auf EKD-Ebene entschieden. Die rheinische Kirche bereitet in diesem Kontext bereits eine wissenschaftliche Fall-Untersuchung vor, die aus landeskirchlicher Perspektive besonders relevant ist. Dabei wird es auch darum gehen, dass Zeitzeugen und Betroffene zu Wort kommen.

5. Was hat die erste lokale Studie zu sexualisierter Gewalt auf dem Gebiet der rheinischen Kirche ergeben?

Die Studie „Aufarbeitung der gewaltförmigen Konstellation der 1950er Jahre im evangelischen Schülerheim Martinstift im Moers“ der Bergischen Universität Wuppertal und der Fachhochschule Potsdam hat schwere Versäumnisse von Kirche und Diakonie offengelegt. Die rund 80 Schüler, die in den 1950er-Jahren in dem Alumnat (Schülerheim) schwerer körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, wurden nach dem Gerichtsurteil gegen den damaligen Alumnatsleiter Johannes Keubler im Mai 1956 seitens der Kirche und Diakonie und zum Teil auch seitens ihrer eigenen Familien vollkommen alleingelassen. Im Vordergrund stand stattdessen das Bemühen, das Image des Alumnats und der Diakonie nicht zu beschädigen. Mit der endgültigen Schließung im Jahr 1969 geriet das Martinstift in Vergessenheit. Erst das Engagement zweier Betroffener rückte die Gewalttaten wieder ins Bewusstsein.

Nach der Präsentation der Studienergebnisse haben Kirchenleitung, Kreissynodalvorstand, Presbyterium und Diakonievorstand die Ergebnisse in einem Workshop ausgewertet und beraten, welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. Entsprechend wurden eine Vielzahl von weiterführenden Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a.:
a) Verbesserung der Begleitung Betroffener durch Aushandeln von Rahmenverträgen mit Beratungsstellen.
b) Gespräch mit den Mitgliedern der unabhängigen Gremien für die Anerkennungsleistungen. An der Vereinheitlichung und den Standards arbeitet inzwischen auch das Beteiligungsforum auf EKD-Ebene.
c) Wissenschaftliche Aufarbeitung zum Thema „Sexualisierte Gewalt in den Internaten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland“. Hier gibt es sehr konkrete Vorplanungen mit Prof. Kessl von der Bergischen Universität, der auch die Studie zum Martinstift durchgeführt hat.
d) Auffällige und wiedererkennbare Veröffentlichung der vielen Ansprechmöglichkeiten in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene in Form von Plakaten, Verteilkarten u. ä.
e) Erarbeitung eines Gottesdienstentwurfs bzw. einer Predigthilfe zum Thema „Sexualisierte Gewalt“.
f) Zum Maßnahmenpaket gehört auch der Auftrag an den Theologischen Ausschuss sowie mitberatend den Innerkirchlichen Ausschuss sowie den Ausschuss für Erziehung und Bildung, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der ForuM-Studie ein Positionspapier zum Umgang mit Macht, struktureller Gewalt sowie Schuld in der Evangelischen Kirche im Rheinland zu erarbeiten. Die drei benannten Ausschüsse haben dazu während dieser Synodaltagung erstmalig beraten.

Kreissynodalvorstand, Presbyterium in Moers sowie der Vorstand der Diakonie RWL haben darüber hinaus noch weitere Maßnahmen beschlossen.

6. Wann wird eine regionale Aufarbeitungskommission gebildet?

In der Auslegungshilfe zur am 13. Dezember 2023 unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD), Diakonie Deutschland und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind neun Verbünde für Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen aufgeführt. Der Verbund „West“ umfasst die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Am 26. Februar 2024 werden sich die Verbundpartner durch Unterzeichnung die Gemeinsame Erklärung inklusive der dazugehörigen Auslegungshilfe zu eigen machen und die darin enthaltenen Verpflichtungen als für sie verbindlich anerkennen. Sie werden in der Folge in den nächsten Monaten eine gemeinsame Aufarbeitungskommission berufen. In der Kommission werden unabhängige Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffene sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und der Diakonie zusammenarbeiten. Die unabhängigen Expert*innen werden dabei durch die  Landesregierung benannt und die Betroffenen von einer noch zu bildenden Betroffenenvertretung. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.

7. Welche Zahlen sind zu sexualisierter Gewalt auf dem rheinischen Kirchengebiet bisher bekannt?

  • Bei der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sind von Juni 2011 bis Dezember 2023 zu dem Themenfeld insgesamt 521 Beratungen erfolgt. Diese beinhalten Beratungen von Betroffenen, Fachkräften, Trägern und Interventionsteams sowie Verdachtseinschätzungen. In der im Frühjahr 2021 nach Einführung der Meldepflicht eingerichteten Meldestelle sind bis Dezember 2023 insgesamt 76 Meldungen aus allen Ebenen der rheinischen Kirche eingegangen, die sich aber zum Teil auch auf Jahre zurückliegende Vorfälle beziehen. In 18 dieser 76 Fälle sind die Beschuldigten Theologen (16 Pfarrer, 1 Pastor im Sonderdienst, 1 Vikar). Auf landeskirchlicher Ebene sind seit 1946 bisher 70 Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt bekannt (darunter 59 Pfarrpersonen sowie weitere landeskirchliche Angestellte; nicht berücksichtigt sind ehrenamtlich oder beruflich Mitarbeitende in den Kirchenkreisen und Gemeinden). Die 76 Verdachtsmeldungen bei der Meldestelle und die 70 bekannten Verdachtsfälle auf landeskirchlicher Ebene können aber nicht addiert werden, weil es in zumindest einem Drittel dieser Fälle eine Überschneidung gibt.
  • Seit 2004 gab es in der rheinischen Landeskirche im Zusammenhang mit Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung 28 Disziplinarverfahren (26 gegen Pfarrpersonen, zwei gegen Kirchenbeamte). Vier davon laufen noch: drei gegen Pfarrpersonen und eines gegen einen Kirchenbeamten. In elf der insgesamt 28 Fälle wurde auch staatlicherseits ermittelt. In dieser Zeit ruht das kirchliche Verfahren in der Regel. Nach Abschluss des staatlichen Verfahrens wird es – unabhängig von dessen Ausgang – unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Justiz fortgeführt, um wie auch bei allen nicht strafrechtlich verfolgten Fällen einen etwaigen Verstoß gegen kirchliches Recht zu überprüfen.
  • Bisher wurden in 29 Fällen finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids durch die Anerkennungskommission bewilligt (insgesamt 415.000 Euro). Dazu kommen 131 Fälle in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (insgesamt 1.960.000 Euro).

8. Hat sich die Evangelische Kirche im Rheinland eigentlich ausdrücklich zu ihrer Schuld bekannt?

Bei einem Radiogottesdienst zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Kirche“ auf WDR 5 hat Vizepräses Christoph Pistorius am Sonntag, 27. Oktober 2019, ein nach wie vor gültiges Schuldbekenntnis formuliert.

 

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Übersichtsseite „Sexualisierte Gewalt und Kirche“.


Stand: Februar 2024

  • Ekkehard Rüger
  • Hans-Georg Vorndran/fundus-medien.de