„Heimliche“ Konzeptionen bewusst machen
Es ist gut, die verschiedenen „heimlichen Gemeindekonzeptionen“ ins Bewusstsein zu heben, sie miteinander ins Gespräch zu bringen und nach Möglichkeit zu einer Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zusammenzuführen. Im Januar 2001 hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland deshalb beschlossen, dass jede Kirchengemeinde künftig eine schriftliche Gesamtkonzeption ihrer gemeindlichen Arbeit erstellen soll, eine Verpflichtung, die inzwischen auch in die Kirchenordnung aufgenommen worden ist, Art. 7,4. Auch Kriterien für die Gesamtkonzeption hat die Landessynode entwickelt. Sie hat beschlossen, dass bei jeder Pfarrstellenbesetzung und bei jeder Visitation in den Gemeinden nach der Konzeption gefragt werden muss.
„Visionen erden“
Die meisten Gemeinden der rheinischen Kirche haben inzwischen solche Konzeptionen erarbeitet oder sind dabei. Hilfe zur Erstellung gibt eine Arbeitshilfe, die die Landeskirche unter dem Motto „Visionen erden“ herausgegeben hat. Sie versammelt konkrete Anregungen für die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben.
Technischer Hinweis: In der pdf-Version unten zum Download fehlt das Deckblatt, die erste Seite ist weiß – alle Inhalte sind jedoch in der elektronischen Fassung zu finden.