Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben

Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen „Gesamtkonzeptionen gemeindlicher Aufgaben“ haben. Wie soll Gemeindearbeit heute und morgen aussehen? Wie kann noch mehr Beteiligung und Begeisterung in der Gemeindearbeit entstehen? Alle, die sich in der Kirchengemeinde engagieren, stellen sich solche Fragen. Und fast alle haben auch Antworten darauf – allerdings meistens unausgesprochene, informelle, persönliche Antworten. Das sind die „heimlichen Gemeindekonzeptionen“, die auf der einen Seite der Grund dafür sind, dass das Leben in den Gemeinden lange auch ohne schriftliche Gesamtkonzeption funktioniert hat. Auf der anderen Seite war und ist aber genau diese Verborgenheit auch die Ursache von Konflikten und Reibungsverlusten, über die sich dann viele ärgern oder wundern – weil auch sie meist unterschwellig entstehen und ablaufen.

„Heimliche“ Konzeptionen bewusst machen

Es ist gut, die verschiedenen „heimlichen Gemeindekonzeptionen“ ins Bewusstsein zu heben, sie miteinander ins Gespräch zu bringen und nach Möglichkeit zu einer Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zusammenzuführen. Im Januar 2001 hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland deshalb beschlossen, dass jede Kirchengemeinde künftig eine schriftliche Gesamtkonzeption ihrer gemeindlichen Arbeit erstellen soll, eine Verpflichtung, die inzwischen auch in die Kirchenordnung aufgenommen worden ist, Art. 7,4. Auch Kriterien für die Gesamtkonzeption hat die Landessynode entwickelt. Sie hat beschlossen, dass bei jeder Pfarrstellenbesetzung und bei jeder Visitation in den Gemeinden nach der Konzeption gefragt werden muss.

„Visionen erden“

Die meisten Gemeinden der rheinischen Kirche haben inzwischen solche Konzeptionen erarbeitet oder sind dabei. Hilfe zur Erstellung gibt eine Arbeitshilfe, die die Landeskirche unter dem Motto „Visionen erden“ herausgegeben hat. Sie versammelt konkrete Anregungen für die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben.

Technischer Hinweis: In der pdf-Version unten zum Download fehlt das Deckblatt, die erste Seite ist weiß – alle Inhalte sind jedoch in der elektronischen Fassung zu finden.

  • Red.
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