Forensikseelsorge

Werden Menschen, die eine Straftat begangen haben, aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig oder vermindert schuldfähig erklärt, so werden sie nicht zu einer Haftstrafe, sondern zur Unterbringung in einer Klinik des Maßregelvollzugs verurteilt. Die Unterbringung erfolgt zeitlich unbefristet. Die Behandlung und Sicherung dieser Menschen stehen im Vordergrund. Seelsorgerinnen und Seelsorger in Kliniken der forensischen Psychiatrie (Maßregelvollzug) begleiten somit Menschen, die gleich zweifach stigmatisiert sind: Sie sind psychisch krank und sie haben eine Straftat begangen.

Jeder Mensch wurde nach Gottes Ebenbild geschaffen

Grundlage der Seelsorge im Maßregelvollzug ist die Überzeugung, dass jeder Mensch als Gottes Ebenbild geschaffen wurde und dass keine Tat – so schrecklich sie auch sein mag – diese Ebenbildlichkeit eines Menschen aufheben kann. Die Fragen nach Schuld und Verantwortung, nach Vergebung und einem neuen Anfang gehören hier in besonderer Weise zur seelsorglichen Begleitung. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Mitarbeitenden im Maßregelvollzug da. Sie bieten seelsorgliche Einzelgespräche und Seelsorgegruppen an, laden zu Gottesdiensten und Abendmalfeiern ein.

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