Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges Engagement erfolgen unentgeltlich und freiwillig. Es werden keine Honorare oder ähnliche Vergütungen gezahlt.
Erstattung von Kosten
Im Rahmen der Tätigkeit entstehende Kosten (Telefon-, Fahrt-, Porto-, Material- und Kinderbetreuungskosten) werden gegen Vorlage einer Quittung erstattet (Rechtliche Grundlage: Kirchenorganisationsgesetz §73 Absatz 6). Wird auf die Erstattung von entstandenen Kosten verzichtet, kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.