Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges Engagement erfolgen unentgeltlich und freiwillig. Es werden keine Honorare oder ähnliche Vergütungen gezahlt.
Erstattung von Kosten
Im Rahmen der Tätigkeit entstehende Kosten (Telefon-, Fahrt-, Porto-, Material- und Kinderbetreuungskosten) werden gegen Vorlage einer Quittung erstattet (Rechtliche Grundlage: Kirchenorganisationsgesetz §73 Absatz 6). Wird auf die Erstattung von entstandenen Kosten verzichtet, kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Downloadbox für Ehrenamtliche
- Vereinbarung Ehrenamtliche Mitarbeit 0.08 MB
- Formular Erstattung Fortbildung 0.07 MB
- Formular Kostenerstattung 0.03 MB
- Vordruck Bescheinigung ehrenamtlicher Arbeit 0.03 MB
- Musterbrief an Arbeitgebende 0.06 MB
- Verschwiegenheitserklärung 0.03 MB
- Merkblatt Datenschutz für Ehrenamtliche 0.1 MB
- Ausfüllbare Verpflichtungserklärung Datengeheimnis für Ehrenamtliche 0.9 MB
- Ausfüllbare Verpflichtungserklärung Datengeheimnis für Ehrenamtliche mit Bildfeld für digitale Unterschrift 0.9 MB
- Verschwiegenheitserklärung für Mitglieder von Presbyterien oder Fachausschüssen 1 MB